Agrarministerin fordert Standards für Putenmast in EU
Am Montag, den 26. April, findet der Rat Landwirtschaft statt. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wird dort eine Initiative zur Verbesserung des Tierwohls in der Putenmast auf EU-Ebene vorstellen. Obwohl Puten zu den am dritthäufigsten in der EU gehaltenen Nutztierarten zählen, gibt es keine spezifischen Mindesthaltungsanforderungen auf EU-Ebene. Landwirtschaftsministerin Köstinger fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der in der Strategie vom „Hof auf den Tisch“ (Farm to Fork Strategie) angekündigten Überarbeitung der Tierwohl-Gesetzgebung auch Haltungsbedingungen in der Putenmast aufzunehmen.
Die Strukturen der heimischen Putenmast stellen sich folgendermaßen dar: Mehr als die Hälfte der Putenerzeuger hält über 5.000 Tiere um damit ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. In Österreich gibt es 165 Putenbetriebe, die 16.440 t Putenfleisch produzieren (2019). In den hiesigen Ställen ist der Besatz mit maximal 40 Kilo pro Quadratmeter begrenzt. Nur die Schweiz und Schweden haben eine ähnliche großzügige Regelung, während andere Länder eine höhere Besatzdichte erlauben. Außerdem müssen hierzulande genügend trockene Einstreu zum Scharren, ausreichend Licht und Dunkelphasen sowie Belüftung gegeben sein. Der Einsatz von Antibiotika ist streng geregelt. Seit 2017 wird Putenmast ausschließlich mit gentechnikfreiem Futter durchgeführt.
Diese höheren Tierwohlstandards sorgen aber gleichzeitig für einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. 2010 wurden 24.000 t Pute in Österreich geschlachtet; 2015 waren es nur mehr 19.000 t· Seit 1995 ist gleichzeitig der Pro-Kopf-Konsum von 2,1 kg auf 2,6 kg (2019) gestiegen. Dramatisch ist die Situation im Außer-Haus-Konsum – das Putenschnitzel in der Kantine ist aktuell nur selten aus Österreich. Das bedeutet: Mehr als die Hälfte des hierzulande verzehrten Putenfleisches kommt nicht aus dem Inland und muss somit nicht heimischen Tierschutzstandards entsprechen. Jährlich werden 35.999 t Putenfleisch importiert. Seit 2015 ist die Nachfrage nach heimischen Putenfleisch wieder gestiegen. Vor allem aufgrund des Bekenntnis mancher Lebensmittelketten auf österreichisches Frischfleisch zu setzen, erlebt österreichische Putenfleisch seit 2020 einen regelrechten Boom. Seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird diese Entwicklung durch den Tierwohlpakt unterstützt. Vor allem im Bereich der Investitionsförderung wurden wesentliche Akzente gesetzt und sowohl Fördersätze erhöht wie auch Fördermittel aufgestockt.
Zitate von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger:
„Wir wollen endlich einheitliche Mindeststandards für die Putenmast auf europäischer Ebene einführen. Puten sind die einzige Tierkategorie, wo es noch keine Mindeststandards für alle Mitgliedsstaaten gibt. Das benachteiligt Länder wie Österreich – in denen es sehr hohe Standards gibt – massiv im Wettbewerb. Ich fordere die EU-Kommission auf, entsprechende Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, die endlich EU-weit einheitliche verpflichtende Mindesthaltungsanforderungen für die Putenmast vorsehen.“