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Verschärfungen bei Notfallszulassungen

Die EU-Kommission schließt erstmals eine Lücke nach dem generellen Verbot der Neonicotinoide und verwehrt Rumänien sowie Litauen die Genehmigung von Notfallzulassungen. Anlass ist ein Ergebnis der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), nach dem Notfallzulassungen zum Teil nicht gerechtfertigt sind. Zumindest für einen Teil der bienengefährdenden Wirkstoffe gebe es Alternativen, erklärte die EFSA. Zudem kritisierten EU-Mitgliedstaaten, die sich an ein EU-weites Verbot halten, dass durch die Ausnahmeregelungen der Wettbewerb verzerrt werde.

Die Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind in der EU verboten. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten allerdings nicht mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit für ein Ende der Notfallzulassungen in Rumänien und in Litauen. Die EU-Kommission setzte die Entscheidung deshalb ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten durch.

Zwischenzeitlich haben auch Bulgarien, Ungarn, Finnland, Lettland und Estland in Brüssel Anträge auf Notfallzulassungen gestellt, um auf die Insektizide nicht verzichten zu müssen. Hier stehen noch Entscheidungen aus.