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Verunsicherung zum Start der Almsaison

In den nächsten Wochen treiben Kärntens Almbauern ihre Tiere wieder auf. Den Beginn der Almsaison nahmen die Landwirtschaftskammer Kärnten, das Land Kärnten, der Almwirtschaftsverein und die Kärnten-Werbung zum Anlass, um über die aktuelle Situation nach dem Tiroler Kuhattacken-Urteil zu informieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufrechterhaltung beziehungsweise Sicherstellung der traditionellen Almwirtschaft in Kärnten, die bei rund 4.000 landwirtschaftlichen Betrieben zum Einkommen beiträgt und auch einen enormen Tourismusfaktor darstellt. Kärnten ist mit fast 151.000 ha Almfläche ein echtes Almenland. Mit zirka 46.000 Mutterkühen, dem Großteil davon gealpt, ist Kärnten aber auch ein Mutterkuhland. Deshalb hat das „Kuhattacken-Urteil“ nach dem tragischen Zwischenfall im Tiroler Pinnistal auch für enorme Verunsicherung unter Kärntens Almbauern gesorgt.

„Ich verwehre mich dagegen, dieses Urteil als ‚Einzelfall‘ zu bewerten oder gar zu verharmlosen, schließlich geht es um nicht weniger als eine existenzielle Frage für viele bäuerliche Betriebe“, stellte LK Kärnten-Präsident Johann Mößler klar und verwies darauf, dass die LK Kärnten sofort nach Bekanntwerden des Urteils zwei wichtige Punkte für die Almbauern eingefordert hat: „Einerseits haben wir mit Nachdruck auf entsprechende Rechtssicherheit für unsere Almbauern noch vor Beginn der Almsaison bestanden. Andererseits haben wir – wie auch schon in der Vergangenheit – die Eigenverantwortung der Almbesucher, insbesondere wenn sie mit Hunden unterwegs sind, eingemahnt. Ich bin deshalb sehr froh, dass Bundes- und Landesebene gemeinsam und rasch eine Lösung für die Almbauern erzielen konnten, die beide Punkte berücksichtigt.“

Vergleichbar mit den FIS-Regeln für Wintersportler wurden seitens der Bundesregierung unter Einbeziehung der Bundesländer, der Landwirtschaftskammern, der Almwirtschaft und des Tourismus zehn Verhaltensregeln für Touristen erarbeitet. „Wer sich auf den Almen als Freizeitnutzer bewegt, muss sich an gewisse Regeln halten. Nur mit entsprechendem Respekt für die Bauern, für deren Eigentum sowie die Tiere ist ein gutes Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus weiterhin möglich“, unterstrich Josef Obweger, der Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins.

In Kärnten wird mittels neu aufgelegter Folder und Hinweistafeln über diese Verhaltensregeln informiert. Zusätzlich bringt auch eine Versicherungslösung eine deutliche Entlastung für die Almwirtschaft. Diese soll die Almbauern bei einem Zwischenfall schadlos halten, wobei die Versicherung subsidiär zu bestehenden betrieblichen Haftpflichtversicherungen zum Tragen kommt. „Es ist uns gelungen, hier eine gute Lösung für unsere Almbauern zu erzielen, denen ein existenzbedrohendes Risiko abgenommen wurde“, betonte Agrarlandesrat Martin Gruber. Die Kosten für die Versicherungsprämie in der Höhe von 19.000 Euro jährlich übernimmt dabei das Land Kärnten. Die Versicherungssumme beträgt für den Anlassfall jeweils 1 Mio. Euro. Damit habe die Politik Rahmenbedingungen geschaffen, um sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die Nutzung der Almen in der Freizeit zu gewährleisten, betont Gruber.

Mößler wies darauf hin, dass der Almauftrieb im südlichsten Bundesland seit 2012 bereits um 13% zurückgegangen ist. „Wir müssen alles tun, um die bewirtschafteten Almen zu erhalten. Die Almbauern leisten unbezahlbare Arbeit für den Erhalt der Kulturlandschaft. Dieser wäre ansonsten wohl unfinanzierbar, müsste doch allein in Kärnten die öffentliche Hand zwischen 15 und 20 Mio. Euro pro Jahr dafür aufwenden. Das kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, deshalb muss die Almwirtschaft unbedingt im Rahmen der nächsten GAP-Periode nach 2020 gestärkt werden“, appellierte Mößler.