Fusion der Sozialversicherung der Selbständigen schreitet voran
Bei der vorletzten Generalversammlung der Sozialversicherung der Bauern (SVB) informierte Obfrau Theresia Meier über die laufenden Vorbereitungen bei der Fusion mit der Gewerblichen Wirtschaft (SVA): „Die neue Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist ein guter Weg für uns beide“, betonte sie den Nutzen, gemeinsam etwas Neues zu schaffen. Anstelle der bisherigen SVB-Selbstverwaltungsgremien werden ab 1. Jänner 2020 der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung sowie Landesstellenausschüsse eingerichtet. Von den zehn Mitgliedern des Verwaltungsrates werden drei aus der Bauernschaft kommen. Die Hauptversammlung wird sich aus 29 SVS- sowie sechs Senioren- und Behindertenvertretern zusammensetzen. Die Landesstellenausschüsse in den Bundesländern werden mit sechs beziehungsweise drei Versichertenvertretern besetzt.
Der gemeinsame Träger wird weiterhin alle Sparten – Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung – umfassen und Service sowie Leistungen in vollem Umfang anbieten. Auch für die bäuerlichen Familien derzeit sehr wichtige Angebote wie Gesundheitsaktionen und Betriebshilfe werde es weiterhin geben. Das Beratungsservice werde in bisheriger Qualität weitergeführt, versicherte Meier und betonte weiters, dass es durch die Fusion zu keinen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht kommen und die Sozialversicherungsgesetze der Bauern (BSVG) und der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG, FSVG) parallel weiter bestehen werden. Die Obfrau verwies aber auf die Vorgabe der Regierung, im Bereich der Krankenversicherung eine Leistungsharmonisierung durchzuführen.
Ferner soll die Einarbeitung der neuen Einheitswertbescheide als Basis der Beitragsberechnung noch heuer abgeschlossen werden. Ziel sei, die Beitragsrückerstattungen aus der Steuerreform 2015 als Unterstützung für Betriebe, deren Einheitswert um mindestens 10% steigt, ebenfalls heuer noch fertig anzuweisen, kündigte Meier an.