EU-Parlamant beschließt Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken
Mit großer Einigkeit stimmtedas Europaparlament für die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken. Fast alle Fraktionen unterstützten die Hilfen für Landwirte, die sich von Supermärkten unfair behandelt fühlen. Zuvor konnten sich nach relativ kurzen Verhandlungen im Dezember die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und das Europäische Parlament unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft im Trilog verständigen. „Wir machen jetzt Schluss mit unlauteren Handelspraktiken großer Supermarktketten zulasten der Landwirte und anderer wirtschaftlich abhängiger Lieferanten. Denn unser Grundprinzip ist die soziale Marktwirtschaft. Und dazu gehört, dass wir schwächere Marktteilnehmer vor der Übermacht der Großen schützen“, begrüßte Europaabgeordneter Othmar Karas die Entscheidung.
Eine der Streitfragen war die Größe der Betriebe, die vor unlauteren Handelspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels geschützt werden sollen. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag auf Landwirte und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz begrenzt. Das EU-Parlament forderte dagegen einen Schutz von allen Lieferanten von Lebensmitteln. Man einigte sich auf eine Obergrenze von 350 Mio. Euro Jahresumsatz, was neben den Landwirten rund 97% der Anbieter umfasst. Supermärkte kritisieren, dass sie durch die EU-Richtlinie Lebensmittelkonzernen ausgesetzt werden, die deutlich größer und mächtiger als sie selbst sind.
Keiner, der sich fair verhalte, brauche die Richtlinie zu fürchten, beschwichtigte EU-Agrarkommissar Phil Hogan in der Debatte in Straßburg. Es blieben aber Zweifel, erklärte der Deutsche Andreas Schwab von den Christdemokraten im EU-Parlament. Der Schutz ginge nun weit über die Landwirte hinaus und was dabei herauskomme, müsse die Zukunft zeigen. Berichterstatter Paolo De Castro zählte die Erfolge des Europaparlaments auf, das sich im Trilog für zahlreiche Verschärfungen eingesetzt habe.
Die Liste der unfairen Handelspraktiken wurde von acht auf 16 erweitert. Landwirte und andere Anbieter von Lebensmitteln sollen vor allem vor einseitigen Vertragsänderungen und vor verspäteten Zahlungen geschützt werden. Das EU-Parlament setzte durch, dass dieser Schutz vor Verspätungen nicht nur für Frischprodukte, sondern auch für haltbare Lebensmittel gilt. Außerdem dürfen zukünftig neben einzelnen Landwirten auch Verbände gegen unfaire Handelspraktiken klagen. Dadurch sollen Einschüchterungsversuche von einzelnen Landwirten durch ihre starken Abnehmer verhindert werden.
„Unarten wie verspätete Zahlungen oder kurzfristige Abbestellungen von Lieferungen werden verboten. Denn sie können die wirtschaftliche Existenz der Landwirte und anderer kleinerer Lieferanten bedrohen“, sagte Karas. „Mit dem neuen Gesetz dürfen große Handelsketten das unternehmerische Risiko nicht länger auf Landwirte und kleinere Lieferanten abwälzen. Es muss schriftliche Verträge geben, die die Handelsketten nicht mehr einfach einseitig ändern dürfen. Geschäftsbeziehungen müssen fair und zum Wohle beider Seiten gestaltet werden.“