Kuh-Urteil: Versicherungslösung in Diskussion
Nach dem, wie viele meinen, extrem harten und praxisfernen Tiroler Kuh-Urteil herrschen auch bei steirischen Alm- und Bergbauern große Verunsicherung und Unverständnis. „Unsere Auftreiber stellen sich die Frage, wie es weitergeht, sollten sie von einem derart tragischen Unfall betroffen sein“, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher. Vorige Woche war ein Tiroler Almbauer zivilrechtlich in 1. Instanz zu einer Geldstrafe von 490.000 Euro verurteilt worden, obwohl er im zuvor gelaufenen Strafrechtsprozess freigesprochen worden ist. Im Sommer 2014 war eine deutsche Urlauberin bei einer Wanderung mit ihrem angeleinten Hund von einer Mutterkuhherde tödlich verletzt worden.
„Dieses harte Urteil lasse viele Fragen für alle Beteiligten – von der Tourismuswirtschaft bis hin zu den Almbauern – offen“, meint Titschenbacher. Die Landwirtschaftskammer Steiermark legt daher drei zentrale Anliegen auf den Tisch: Erstens wird Titschenbacher zeitnah alle wichtigen Stakeholder – Tourismus, Landesregierung, Steiermark-Werbung und Vertreter der Almbauern – zu einem Runden Tisch einladen, um praktikable Lösungen für den im Frühjahr bevorstehenden Almauftrieb zu finden.
Zweitens verlangt die Landwirtschaftskammer für die Alm- und Bergbauern Rechtssicherheit. In diesem Zusammenhang erhofft die Bauernvertretung eine praxisnahe Rechtsprechung. Drittens hält die Kammer eine praktikable, von der öffentlichen Hand finanzierte Versicherungslösung für notwendig, damit die Bauern bei einem derartigen Urteil nicht um ihre Existenz bangen müssen und eine entsprechende Sicherheit ermöglicht wird.