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„Harter Brexit“ würde Agrarhandel erschweren

Die EU bereitet sich auf einen harten Brexit vor, der Lebensmitteleinfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU deutlich erschweren würde. „Wir müssen jetzt alle Szenarien prüfen“, erklärte Michael Roth, Staatssekretär im Auswärtigen Amt in Deutschland. Vom Brexit-Angebot der Briten seien die 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten bisher noch keineswegs überzeugt. Zwar versprächen die Briten Freizügigkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Waren, führte Roth vor dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel aus, aber der freie Verkehr für Kapital und Personen bleibe im Angebot außen vor. Deshalb sei vor einer Einigung über den Brexit noch ein gutes Stück Arbeit zu leisten und der Zeitdruck mache ihn langsam nervös, so der Staatssekretär.

Die EU-Kommission bittet derweil die Unternehmen in der EU, sich auf einen harten Brexit vorzubereiten. Ohne Verhandlungsergebnis würde das Vereinigte Königreich am 30. März 2019 zum Drittland. Eine ins Auge gefasste Übergangsfrist von 21 Monaten würde beim harten Brexit entfallen. Nahrungsmitteleinfuhren aus Großbritannien müssten genauso wie jene aus allen Drittländern verzollt werden. Unternehmen, die bisher nichts mit dem Handel aus Drittländern zu tun hatten, sollten sich auf die Zollmodalitäten vorbereiten, empfiehlt die EU-Kommission in ihren Mitteilungen. Bei Nahrungsmitteln kommen neben dem Zoll auch sanitäre und phytosanitäre Auflagen hinzu. An den Grenzpunkten, wie dem Tunnel durch den Kanal, müssten Kontrollstellen eingerichtet werden.