LK zu Ausbeutungsvorwürfen: Bauern werden verunglimpft
Der heimische Obst- und Gemüsebau sei derzeit mit einer Reihe von Problemen, wie einer Unterversorgung mit Saisonarbeitskräften konfrontiert. Ein Grund dafür liege in der Tatsache, dass kurzfristig tätige Saisonarbeiter in Deutschland wegen der dort niedrigeren Lohnnebenkosten bei gleichem Bruttolohn netto mehr ausbezahlt bekommen, meint die Landwirtschaftskammer Österreich in einer Aussendung. Gleichzeitig sorge auch die nun bessere Konjunktur in den Herkunftsländern der Erntehelfer dafür, dass immer weniger Menschen Arbeit bei uns suchen. Das verknappe das Angebot an Saisonarbeitskräften deutlich. Die Folgen sind Felder, die nicht geerntet werden können, wie die Spargelsaison gezeigt hat, und Betriebe, die gänzlich aus der Obst- oder Gemüseproduktion aussteigen müssen.
Zu einem kritischen Bericht auf orf.at stellte die Landwirtschaftskammer fest, dass es kein einziges Problem löse, wenn in dieser schwierigen Situation eine ganze Branche verunglimpft werde. Regelmäßige Kontrollen würden zeigen, dass der größte Teil der Betriebe ehrlich und gesetzeskonform mit ihren Mitarbeitern umgeht. Daher würden auch schwarze Schafe von der Landwirtschaftskammer nicht in Schutz genommen. Die Nachrichtenplattform hatte unter dem Titel „Wir Erntehelfer betrogen werden“ von massiven Missständen auf heimischen Äckern berichtet und der Branche Lohndumping und illegale Beschäftigungsverhältnisse vorgeworfen.
Nun sei es dringend notwendig, dass alle Verantwortlichen gemeinsam rasch Lösungen finden, so die Kammer. Als erster Schritt müsse das Saisonnier-Kontingent angehoben werden, um den Bedarf an Erntehelfern decken zu können. Solche Aufstockungen habe es bereits mehrfach in der Vergangenheit gegeben. Ein weiterer, mittelfristiger Schritt sei das vermehrte Angebot längerfristiger Dienstverhältnisse. Ein Modell, das in diese Richtung wirken würde, wären Arbeitgeberzusammenschlüsse nach französischem Vorbild. Dies habe die LK Österreich schon mehrfach gefordert. Nun müssten rasch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch bäuerliche Gemeinschaften zu den Bedingungen des entsprechenden Kollektivvertrages Arbeitskräfte beschäftigen können. Schließlich seien die Wettbewerbsnachteile gegenüber Deutschland bei der kurzfristigen Beschäftigung zu beseitigen.