Bio Austria gibt Richtpreise für Futtergetreide heraus
Alljährlich vor der Getreideernte erhebt der Vorstand von Bio Austria im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit Ackerbauern und Landwirten aus dem Veredelungsbereich ein angemessenes Preisband für den Futtergetreidehandel. Dieses soll maßgeblicher Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide unter Bio Austria-Bauern sein. Es handelt sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes. Ziel dieser Erhebung ist es, langfristig mehr Stabilität im Bio-Markt zu erreichen. Deshalb spiegeln die erhobenen Preise nicht zwangsläufig die tagesaktuelle Marktlage wider. Sehr wohl sind daraus allerdings Trends beziehungsweise Entwicklungstendenzen abzuleiten.
Bei den jährlichen Erhebungen wird berücksichtigt, dass langfristig sowohl Lieferanten als auch Kunden von Futtergetreide und Futtermitteln unter Berücksichtigung ihrer Vollkosten einen entsprechenden Erlös für ihre Ware erzielen müssen. Andernfalls wäre eine kontinuierliche und gedeihliche Weiterentwicklung der einzelnen Produktionssparten nicht möglich. Die Preisempfehlung soll auch Anreize bieten, um einzelne, teils unterrepräsentierte Kulturen attraktiver zu machen und damit die Fruchtfolge zu bereichern.
Aktuell wurden für die Futtermittellieferungen folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise für anerkannte Bio Austria-Ware als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bauern erkannt: Futtergerste 290 Euro, Futterweizen 310 Euro, Futtertritikale 270 Euro, Futterroggen 250 Euro, Futterhafer 250 Euro, Futtererbse 450 Euro, Platterbse 450 Euro sowie Ackerbohne 450 Euro. Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde: Preise in Euro/t von Bauer zu Bauer, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, exkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, Handelsusancen der Wiener Börse, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.
Bio Austria weist darauf hin, dass Bio-Bauern, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien erzeugen, in der Produktion aufgrund der weniger strengen Auflagen – wie etwa geringere Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoff-Dünger – einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/t haben. Diese Tatsache soll beim Handel von Bio-Landwirt zu Bio Austria-Mitglied in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden.
Zudem verweist der Verband darauf, dass der verkaufende Bio-Landwirt, sollte er keinem Bio-Verband angehören, vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen hat. Eine weitere Differenzierung besteht naturgemäß bei Ware von Umstellungsbetrieben, da laut EU-Bio-Verordnung maximal 30% Umstellerware in Bio-Futter eingemischt werden dürfen.
„In unserem Verband ist es gute Tradition, dass sich Ackerbauern mit Kollegen aus dem Veredelungsbereich zusammensetzen. Diese wertschätzende gemeinsame Abstimmung hat nicht nur Vorteile für alle Beteiligten, sondern trägt zu einer positiven Weiterentwicklung des österreichischen Bio-Marktes insgesamt bei“, so Obfrau Gertraud Grabmann