Bundesregierung: „Weg frei“ für CETA
Die Bundesregierung hat im Ministerrat dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit steht der Ratifizierung durch den Nationalrat noch vor dem Sommer nichts mehr im Wege. „Europa muss die Außenwirtschaft forcieren anstatt fremddominiert zu sein und fremde Spielregeln zu akzeptieren. Immerhin ist in Österreich jeder zweite Arbeitsplatz durch den Export und den Außenhandel geschaffen worden. Davon profitieren große genauso wie mittelständische Unternehmen“, unterstrich Bundesministerin Margarete Schramböck die Bedeutung des CETA-Abkommens, dessen weitere Umsetzung durch das Parlament nunmehr ermöglicht wurde.
„Kanada ist eine hochentwickelte Industrienation. Ein Austausch mit solchen Ländern ist von großer Bedeutung. 20.000 Arbeitsplätze werden bei uns allein direkt oder indirekt durch die Tätigkeit von drei großen Unternehmen, die in Kanada ihren Hauptsitz haben, ermöglicht. CETA hält die hohen Standards und bildet Chancen für die Wirtschaft“, so Schramböck. Bereits in den letzten sechs Monaten seien die Exporte nach Kanada durch den Wegfall von Zöllen um 24% gestiegen, bei den Lebensmitteln seien es sogar knapp 42%. „Wir stehen für faire, qualitative Außenwirtschaft. Deshalb haben wir im Ministerrat das Abkommen mit Kanada beschlossen“, so die Wirtschaftsministerin.
Bundesministerin Karin Kneissl ergänzte, dass das Außenministerium für die völkerrechtlichen Verträge zuständig sei: „Mit der Unterzeichnung des Abkommens im Oktober 2016 traten bereits Teile in Kraft, bei denen es sich um supranationale Zuständigkeiten handelt. Das, was jetzt im Parlament eingebracht wird, um aus einem völkerrechtlichen Abkommen die Transformation in nationales Recht zu vollziehen, sind jene Teile, die nicht supranational sind“, erläuterte Kneissl. Anmerkung: CETA ist gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“, da es sowohl Angelegenheiten regelt, die in die ausschließliche Kompetenz der EU fallen, die in geteilter Zuständigkeit liegen sowie solche, die in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen.
Die Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens erfolgte nach eingehender Diskussion auf europäischer und innerstaatlicher Ebene. Ein zentrales Element war dabei die verbindliche „Gemeinsame Auslegungserklärung“, in der Klarstellungen in bestimmten Bereichen wie Daseinsvorsorge, Investitionsschutz und Nachhaltigkeit vorgenommen wurden. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Investitions-Schiedsgerichtsbarkeit wird ein neues mehrstufiges System geschaffen. Die Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sollen dadurch transparent und unparteiisch geführt werden.
Die Bundesregierung stellt im Ministerratsvortrag fest, dass das CETA-Abkommen „die österreichischen Standards und Vorschriften im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz nicht absenken wird“.