Neue Greening-Regeln gelten zum Jahreswechsel
Einige Verbesserungen zum Greening gelten pünktlich ab 1. Jänner 2018. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, dass der bereits fertige Agrarteil von den anderen nichtagrarischen Bereichen der Verordnung abgekoppelt werden soll. Damit dürfen ab dem kommenden Jahr auf ökologischen Vorrangflächen auch mehrjährige Pflanzen zur Gewinnung von Biomasse oder für Blühstreifen angebaut werden. Chinaschilf, die Durchwachsene Silphie und Honigpflanzen werden zu der Liste der zugelassenen Kulturen hinzugefügt. Zudem wird der Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen aufgewertet. Der heutige Gewichtungsfaktor für Leguminosen von 0,7 erhöht sich zukünftig auf 1 für die Berechnung eines Mindestanteils von 5% ökologischer Vorrangflächen an der Ackerfläche. Klargestellt wird auch ein missverständliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Danach bleiben Ackerflächen Ackerflächen, auch wenn auf ihnen mehr als fünf Jahre hintereinander Gras wächst, womit unsinniges Umpflügen von Gras verhindert werden soll.