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Kammern wollen „beraten statt strafen“

Anstatt der gegenwärtigen Bestrafungskultur bei geringen Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften sollte in Zukunft eine Beratungskultur etabliert werden. Dies fordern Landwirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Wien.

Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser weist darauf hin, dass sich die Wirtschaftskammer schon seit Jahren für die Entlastung der Unternehmen durch Bürokratieabbau und Deregulierung einsetze. Hochhauser: „Zu unseren diesbezüglichen Forderungen gehören unter anderem die Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafgesetz und die Anwendung des Prinzips ‚beraten statt strafen‘ bei geringfügigen Übertretungen von Verwaltungsvorschriften.“ Die Vielzahl an Verwaltungsregeln mache es Unternehmern praktisch unmöglich, alle Regelungen im Detail zu kennen und der bürokratische Aufwand steige beständig.

„Obwohl es sich bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften meist nur um Bagatelldelikte handelt, werden in der Praxis oft unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt“, kritisierte Hochhauser. Im Sinne des Prinzips „beraten statt strafen“ sollte daher bei einem geringfügigen Verstoß von einer Bestrafung abgesehen und stattdessen mit einer Beratung das Auslangen gefunden werden.

Der Generalsekretär der LK Österreich, Josef Plank, erklärt, dass „kleine und mittlere Betriebe, egal ob gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich ausgerichtet, andere Spielregeln als große Strukturen benötigen“. Das hätten sowohl die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission 2015 als auch die Verwaltungsreformkommission des Landwirtschafts- und Umweltministeriums festgestellt.

„Kleinunternehmer können nicht dieselben Spielregeln einhalten wie Konzerne. Sie verfügen über keine eigenen Rechtsabteilungen, die mit den immer höher werdenden bürokratischen Hürden zurechtkommen. Allein die bloße Anzahl bestehender Regeln überfordern Landwirte und KMU gleichermaßen“, warnte Plank.