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Saatgutvielfalt bleibt bedroht

Die Zukunft der Saatgut-Vielfalt steht dieser Tage auf dem Spiel: Am 24. April 2024 stimmt das Plenum im EU-Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission zu einem neuen Saatgutrecht ab. „Erst vor wenigen Wochen, am 19. März 2024, hat sich der federführende Landwirtschafts-Ausschuss für die Erhaltung der Vielfalt und ihre Verbreitung durch regionale Produzent:innen ausgesprochen“, fasst Magdalena Prieler, Saatgutrechts-Expertin von ARCHE NOAH, die Lage vor der Abstimmung im Plenum zusammen. Die Abgeordneten haben in ihrem Abstimmungsverhalten den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission in wesentlichen Punkten korrigiert. „Die Saatgut-Industrie versucht nun mit falschen Behauptungen und Panikmache diese kleinen Öffnungen für mehr Vielfalt zu torpedieren!“, so Prieler.

Aufgrund des Lobbyings der Agrar-Industrie gegen den Beschluss des Landwirtschafts-Ausschusses besteht weiterhin das Risiko, dass aktive Erhaltungs-Organisationen wie ARCHE NOAH oder sogar öffentliche Genbanken in Zukunft Saatgut nicht einmal mehr in kleinen Mengen an Bäuer:innen weitergeben dürfen. Umstritten bleibt auch das Recht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saatgut und Pflanzgut verkaufen oder auch nur tauschen zu dürfen. ARCHE NOAH fordert, dass die Weitergabe von samenfestem traditionellem Saatgut deutlich erleichtert und das völkerrechtlich verankerte Menschenrecht von Bäuer:innen auf ihr eigenes Saatgut umgesetzt wird. „Das EU-Parlament darf dem Druck der Agrar-Industrie nicht nachgeben, sondern muss die Saatgut-Vielfalt schützen und fördern! Wir brauchen mehr Vielfalt auf unseren Feldern und Tellern, um der Klima- und Biodiversitätskrise entgegenzuwirken und um geschmackvolles, gesundes Essen zu produzieren“, stellt Prieler klar.