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Was Landwirte während Lockdown dürfen

Per 17.November tritt der Lock-down in Kraft.  Zweck dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Infektionszahlen zu minimieren. Die Gesundheit der Bevölkerung steht an oberster Stelle. Welche Vorkehrungen gelten für die Land- und Forstwirtschaft?

(1) Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versorgungseinrichtungen definiert, die Schließungen gelten für sie nicht. Sie können laut den definierten Öffnungszeiten von 06:00 – 19:00 Uhr offenhalten.

(2) Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger und Märkte im Freien können unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben. Sie können laut den definierten Öffnungszeiten von 06:00 – 19:00 Uhr offenhalten. Davon ausgenommen sind aber Gelegenheitsmärkte und damit auch Weihnachtsmärkte, die geschlossen bleiben müssen.

(3) Für den Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, den Gartenbau und den Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die Schließungen ebenfalls nicht. Sie können laut den definierten Öffnungszeiten von 06:00 – 19:00 Uhr offen halten.

Landwirtschaftliche Betriebe zählen zur systemrelevanten Infrastruktur. Das bedeutet, die Bäuerinnen und Bauern können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Das betrifft sowohl die Versorgung von Tieren wie auch die erforderliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Anbauflächen. Die Jagd erfüllt ebenso einen systemrelevanten Auftrag (u.a. Tierseuchenprävention, Vermeidung von Wildschäden, etc.) und gilt als berufliche Tätigkeit. Sie ist daher weiterhin zulässig. Die geltenden Hygienevorschriften müssen auch weiterhin (u.a. Mindestabstand und mechanische Schutzvorrichtungen/Mund-Nasen-Schutz) strengstens eingehalten werden.

• Stets aktualisierte Informationen stehen auf www.bmlrt.gv.at/coronavirus

 Zitat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Die Landwirtschaft ist systemrelevant. Unsere Bäuerinnen und Bauern sorgen 365 Tage im Jahr für die Versorgung mit Lebensmittel in Spitzenqualität. Sie liefern auch im Lockdown, was die Menschen täglich brauchen. Mit der GENUSS Landkarte auf www.genussregionen.at stärken wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe und ermuntern die Konsumentinnen und Konsument, auf regionale Lebensmittel zu setzen. Zum Beispiel ist es uns in der klassischen ‚Gansl-Zeit‘ gelungen, die Menschen dazu zu bringen, nicht auf ihr gewohntes Gansl zu verzichten, sondern es heuer beim Bauern oder in der Gastronomie als ‚Gansl-to-go‘ zu genießen. Das hat hervorragend funktioniert.“