Verlustersatz für Legehennenbetriebe beantragbar
Betriebe, die relevante Anteile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie gibt es den Verlustersatz. Ab Dienstag, den 25. Mai ist nun auch eine Beantragung für die Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment online möglich. Insgesamt stehen bis zu 60 Mio. Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung.
Antrgsberechtigt sind Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment, die von Februar 2021 bis Mai einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. (Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021).
Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:
· Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags eines Betriebszweigs um antragsberechtigt zu sein.
· Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.
· Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes.
Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.
Zitat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Die Corona-Krise hat zu einer Vollbremsung im Tourismus geführt. Besonders die Bäuerinnen und Bauern, die an die Gastronomie liefern, bekommen die Folgen sehr schmerzhaft zu spüren, der Verlustersatz soll die größten Einbußen abfangen.“