Foto: agrarfoto.com

Verbindliche Bio-Standards für die Gastronomie

Die aktuellen Enthüllungen um das Parlaments-Restaurant „Kelsen“ machen deutlich, wie dringend notwendig verbindliche Standards und Kontrollen für Gastronomie-Betriebe sind, die mit Bio- Versprechen werben. BIO AUSTRIA fordert die Einführung klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Auslobung von Bio-Lebensmitteln in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.

Parlament als Spiegelbild systemischer Defizite

Der von den Medien aufgedeckte Fall zeigt exemplarisch systemische Schwachstellen auf: Anders als in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelverarbeitung gibt es für die Gastronomie keine verpflichtende Bio-Zertifizierung durch staatlich akkreditierte Kontrollstellen. Auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wie sie in der Gemeinschaftsverpflegung bereits gilt, existiert für Gastronomiebetriebe nicht. Diese Gesetzeslücke ermöglicht es „Trittbrettfahrern“, mit Bio-Produkten zu werben, ohne sich einer entsprechenden Kontrolle unterziehen zu müssen.

Transparenz sicherstellen

„Bio in der Speisekarte auszuloben, signalisiert Qualität und Transparenz und bringt den Gastronomen einen klaren Mehrwert“, betont Riegler. Die Obfrau weiter: „Gäste haben das Recht auf größtmögliche Transparenz und Sicherheit: Auch in der Gastronomie muss Bio drinnen sein, wenn Bio drauf steht. Wir fordern daher dringend diese Kontroll-Lücke zu schließen.“

Bio-Zertifizierung als Lösung

„In der Landwirtschaft funktioniert das Bio-Kontrollsystem hervorragend. Unsere  Bio-Bauern werden mindestens einmal jährlich streng kontrolliert, und das seit Jahrzehnten“, so die Obfrau. BIO AUSTRIA Gastro-Partner setzen ebenfalls auf dieses Erfolgsmodel und sind auf freiwilliger Basis Bio-zertifiziert. Riegler weiter: „Nur durch eine verbindliche Kontrolllösungen können wir verhindern, dass Trittbrettfahrer ehrliche Betriebe im Wettbewerb benachteiligen und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten missbrauchen.“