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UBV: Keine Kürzungen der Mittel gefordert

Bei der Bundesvorstandssitzung des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) Anfang Juli wurden die neuen Herausforderungen in der Landwirtschaft besprochen. Die sich daraus ergebenden Forderungen wurden bereits an die zuständigen Stellen und der Bundesregierung weitergeleitet.

Die wichtigste Forderung des UBVs für die neue GAP – beginnend mit 2027 – lautet: keine Kürzungen der finanziellen Mittel und ein Sockelbetrag von 30.000 Euro pro Betrieb inkl. eines jährlichen Inflationsausgleichs. Grundsätzlich ist der Unabhängige Bauernverband nicht gegen Handelsabkommen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass nicht die Land- und Fortwirtschaft die Zeche zahlen muss. Derzeit gibt es einen gültigen Nationalratsbeschluss gegen Mercosur. Wir sind gespannt, wie die endgültige Entscheidung in diesem seit Jahren laufenden Verhandlungen ausfällt.

Generell spricht sich der UBV gegen einen Beitritt der Ukraine zur EU aus. Der derzeitige Stand der Verhandlungen um Zollabschlüsse mit der EU schützt die EU-Landwirtschaft nicht. Ukrainische Agrarprodukte könnten zu Dumpingpreisen auf die EU-Märkte gebracht werden, ohne dass sie den strengen EU-Standards entsprechen müssen. Unter anderem sind derzeit keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Auflagen betreffend Importe aus der Ukraine in die EU nicht eingehalten werden. Die Importe von Zucker, Weizen, Geflügel, Eiern, Mais und Honig werden drastisch ansteigen. Butter, Milchpulver, Malz, Hafer, Gerste, Vollmilchpulver, fermentierte Milch, Pilze und Traubensaft werden folgen.

Verkleinerung der Bürokratieverwaltung um 90 %

Auch der UBV möchte zur Budgetsanierung beitragen und fordert daher, dass 90 % der Kontrollen, Auflagen und Aufzeichnungen gestrichen werden. Der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister lässt derzeit bereits 200 Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft prüfen. Der Schreibtisch darf nicht länger die zeitaufwändigste Ackerfläche des Landwirts sein. Auch in der Vergangenheit wussten die Bauern ohne üppige Aufzeichnungen, Auflagen und Kontrollen wie der Betrieb zu führen war. Ein Beispiel: Die Straßenverkehrsordnung schreibt im Ortsgebiet 50 km/h vor und beim Autofahrer sitzt auch keiner am Rücksitz und schreibt mit, ob die 50 km/h eingehalten wurden.

Reihe von links: LK-Rat Heimo Urbas (Ktn), LK-Rätin Gudrun Roitner (OÖ), Sekretärin Margarete Rumpl, Bundesobmann LK-Rat ÖR Karl Keplinger
2. Reihe von links: Stefan Weiß (Sbg), ÖR Stefan Wurm (OÖ), LK-Rat Christoph Astner (T), LK-Rat Stefan Steiner (Sbg)
3. Reihe von links: LK-Rat Wolfgang Werner Neubacher-Kremeier, LK-Rat ÖR Johann Großpötzl (OÖ), LK-Rat Josef Tiefenbacher (Sbg)
4. Reihe von link: Alois Klammer (T), LK-Rat Alfred Enthofer (T), LK-Rat Herbert Hochwallner (NÖ)
Bildquelle: UBV

 

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