Sozialversicherung: Kammer sieht Leistungen gesichert
Die Bundesregierung hat Grundzüge der neuen Sozialversicherungs-Architektur Österreichs vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Fusion der Sozialversicherung der Bauern mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft zu einer Sozialversicherung der Selbständigen. Die Landwirtschaftskammer begrüßt in einer Aussendung diesen Schritt, werde damit doch erreicht, dass auch in Zukunft den hohen sozialen Standard gehalten beziehungsweise sogar noch weiterentwickeln werden könnten. „In Zeiten verschärften Drucks auf die Höfe, ausgelöst durch die Folgen des Klimawandels und durch Marktverwerfungen, bildet ein stabiles Sozialversicherungssystem die Basis für jeden bäuerlichen Familienbetrieb. Mit dieser Strukturreform, die auf die bäuerlichen Eigenheiten Rücksicht nimmt, wird die Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Sozialpolitik in den kommenden Jahrzehnten gelegt“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Auch in der neuen Sozialversicherung sei sichergestellt, dass auf das berufsspezifische Risiko der Bäuerinnen und Bauern Rücksicht genommen wird. So gebe es weiterhin für Landwirte die Soziale Betriebshilfe oder Leistungen für spezifische Berufskrankheiten sowie eine ganze Reihe an Gesundheitsaktionen, die unmittelbar mit der bäuerlichen Tätigkeit zusammenhängen. Ebenso fixiert wurde die Weiterführung des pauschalen Beitragssystems, das sich an den Einheitswerten der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe orientiert. Darüber hinaus sichere die Selbstverwaltung, dass die bäuerliche Berufsgruppe in der Entscheidungsstruktur vertreten sei. „Auf diese Weise können die Wünsche und Sorgen der Bäuerinnen und Bauern direkt in die neuen Führungsgremien eingebracht werden“, so der LK-Präsident.
Die Landwirtschaft sei von Anfang an bereit gewesen, sich zu verändern, wenn auch die übrigen Sozialversicherungsträger, so wie in der Regierungsvereinbarung fixiert, diesen Veränderungsprozess mitmachen. Das sei nun geschehen. „Es war uns wichtig, dass sich die bäuerliche Gruppe in der neuen Organisation wiederfindet und Synergien gebündelt werden. In der neuen Organisationsform wurden diese Voraussetzungen erfüllt“, stellte Moosbrugger fest.