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Sozialversicherung hilft Hochwasseropfern

Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versicherten Bäuerinnen und Bauern, die 2023 von Hochwasserschäden betroffen sind, gewährt die SVS einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds in der Höhe von 800 Euro. Der Zuschuss kann mit einem Formular beantragt werden, wobei der Schaden mindestens 800 Euro betragen und durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden muss.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist neben dem Schaden auch die Pensionsversicherung bei der SVS, teilt das Unternehmen mit. Das Antragsformular steht auf www.aiz.info zum Herunterladen bereit.