Schlüsselrolle für Artenvielfalt
Offen ist, wie die Mischung zwischen Auflagen und Anreizen für den Artenschutz in der GAP der Jahre 2023 bis 2027 aussehen soll. Die EU-Kommission wollte es weitgehend den EU-Mitgliedstaaten überlassen, wie sie den Artenschutz auf die Grundanforderungen für die Direktzahlungen (Konditionalität), die einjährigen Eco-Schemes oder die bewährten Förderprogramme der 2. Säule der GAP verteilen. Die EU-Mitgliedstaaten möchten dagegen den Rahmen aus Brüssel enger stecken. Sie fordern bei der Konditionalität, dass Landwirte 3% ihrer Ackerflächen nicht nutzen oder in Landschaftselemente wie Bäume, Hecken oder Grünstreifen umwandeln. Erlauben die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten auf den naturnahen Flächen den Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen, sollen nicht mehr 3%, sondern 5% dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Europaparlament fordert ebenfalls 5% und darüber hinaus die Förderung von weiteren Brachflächen von bis zu 10% durch Eco-Schemes.
Umstritten bleibt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger beim Anbau von Leguminosen auf den naturnahen Flächen. Zudem bezieht die EU-Ratspräsidentschaft den geforderten Mindestprozentsatz nur auf die Ackerfläche. Das Europaparlament und die EU-Kommission beziehen dagegen den Anteil an unproduktiven Flächen für die Artenvielfalt auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Artenschutz wird damit zu einem Schlüsselfaktor in den Trilog-Verhandlungen über die GAP-Reform in den kommenden Wochen.