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Perspektiven für junge Hofübernehmer

„Die Förderung der Junglandwirte ist mir ein besonderes Anliegen in der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die jungen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer brauchen eine Perspektive und diese wollen wir ihnen auch in Zukunft geben. Mindestens 2% der zugeteilten Direktzahlungen sollen wieder der Förderung von Junglandwirten vorbehalten sein“, stellte Oberösterreichs Agrarlandesrat Max Hiegelsberger in Linz fest. Für Jungbäuerinnen und -bauern gibt es im Rahmen der GAP aktuell drei spezifische Förderinstrumente: die Existenzgründungsbeihilfe, die erhöhte Investitionsförderung und die Top-up-Zahlung. Für Hiegelsberger ist dies der richtige Ansatz.

Die Existenzgründungsbeihilfe ist die zentrale Maßnahme, um Jungbauern bei der erstmaligen Aufnahme einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu unterstützen. „Seit Beginn der Förderperiode 2015 wurden in Oberösterreich rund 2.400 Anträge zur Existenzgründungsbeihilfe eingereicht. Mehr als die Hälfte davon wurde bisher bewilligt. Die Beihilfe steht einem landwirtschaftlichen Betrieb ab einem Ausmaß von mindestens 1.000 Arbeitskraftstunden zu und beträgt 2.500 bis 8.000 Euro. Ein zusätzlicher Bonus von 4.000 Euro wird für den Nachweis einer Meisterausbildung oder einer höheren agrarischen Qualifikation gewährt. Bei vollständigem Eigentumsübergang wird ein Zuschlag von 3.000 Euro ausbezahlt. In Summe wurden in Oberösterreich in der aktuellen GAP-Periode 18,8 Mio. Euro bewilligt, wovon 12,8 Mio. Euro bereits ausbezahlt worden sind“, informiert Hiegelsberger.

Im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung wird auch ein „Investitionszuschuss für Junglandwirte“ als Förderzuschlag in Höhe von 5% zusätzlich zu den üblichen Fördersätzen bei einem Projekt gewährt. „Für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung wurden in der aktuellen Förderperiode insgesamt rund 31,5 Mio. Euro an die Jungübernehmer ausbezahlt. Investitionen sind das beste Anzeichen für die persönliche Zuversicht und halten unsere Betriebe auf dem neuesten Stand der Technik“, so der Landesrat.

Seit Beginn der aktuellen Förderperiode im Jahr 2015 gibt es für Junglandwirte erstmals auch zusätzliche Unterstützung aus der 1. Säule der GAP. Betriebsinhaber, welche in den vergangenen fünf Jahren eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten eine zusätzliche Zahlung (Top-up) für die ersten 40 Zahlungsansprüche (ha). Diese Zahlung ist jedes Jahr im MFA Flächen zu beantragen. Zudem muss eine agrarische Ausbildung (Mindestqualifikation Facharbeiter) nachgewiesen werden. „In der laufenden GAP-Periode wurden allein aus diesem Titel rund 10 Mio. Euro an die Junglandwirte ausbezahlt. Bildung ist und bleibt die beste Investition in die Zukunft. Das wollen wir aktiv unterstützen“, betont Hiegelsberger.