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Patententscheidung über Wassermelonen anstehend

Nächste Woche, am 12. September 2023, will das Europäische Patentamt (EPA) in München über einen Einspruch gegen ein Patent der Firma BASF (Nunhems) auf buschig wachsende Wassermelonen entscheiden. Das EPA erteilte das Patent im Jahr 2021, obwohl der buschige Wuchs der Pflanzen bloß zufällig entdeckt wurde.

Sogar laut Patentschrift sei die genetische Veranlagung für den buschigen Wuchs zufällig entstanden. Ihr Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt. Das EPA erteilte das Patent 2021.

Die Organisation „Keine Patente auf Saatgut!“ hatte Einspruch eingelegt, weil das Patent nicht erfinderisch ist und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten verboten ist.

Gemäß dem europäischen Patentrecht sind Patente auf Pflanzensorten generell verboten. Patente können nur dann erteilt werden, wenn die erwünschten Merkmale per Gentechnik erzeugt wurden. Doch der buschige Wuchs der Pflanzen sei nicht mit gentechnischen Methoden erzielt worden, so die Organisation „no patents on seeds“.