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„Obstbau gegen Wetterextreme sichern“

Nach einer verspäteten Blüte im Frühjahr beginnt im Burgenland die Apfelernte trotzdem um zwei Wochen früher als üblich und die Verbraucher dürfen sich auf geschmacklich gehaltvolle Früchte freuen, gab Landwirtschaftskammer-Präsident Nikolaus Berlakovich bekannt.

Im Burgenland gibt es ungefähr 130 Obstbauern, die Äpfel intensiv produzieren. Die Hauptanbaugebiete befinden sich in Kukmirn, im Raum Neuhaus am Klausenbach, in Klostermarienberg, im Gebiet Wiesen-Forchtenstein-Pöttsching sowie im Bezirk Neusiedl am See. Intensiv werden 410 ha Tafeläpfel und extensiv rund 1.000 ha Streuobstwiesen mit Apfelbäumen bewirtschaftet. Die beliebtesten Herbstapfelsorten sind Gala und Elstar. Zu den Haupt-Winterapfelsorten zählen Golden Delicious, Jonagold, Idared, Evelina, Topas, Mutsu und Braeburn. Äpfel sind vielseitig verwendbar, sie werden zu hochwertigen Säften, Mosten, Essigen und auch Edelbränden verarbeitet.

Prognosen zufolge wird in Europa dieses Jahr eine große Apfelernte erwartet, was zu einem überaus starken Preisdruck am Markt führen könnte. Die LK und der Obstbauverband appellieren daher an die Verbraucher, das Qualitätsangebot der heimischen Direktvermarktung stärker zu nutzen, aber auch im Supermarkt bewusst burgenländisches Obst – vornehmlich mit dem AMA-Gütesiegel – zu bevorzugen. „Für unsere Obstbaubetriebe ist es wirtschaftlich entscheidend, auf faire Preise setzen zu können“, so Berlakovich.

Im Rahmen des Pressegesprächs wurde auch eine Apfelanlage besichtigt, die durch ein Hagelnetz geschützt wird und mit einem Bewässerungssystem gegen Frost und Trockenheit ausgestattet ist. Obstbaupräsident Johann Plemenschits verwies dabei auf die extremen Witterungsverhältnisse – Spätfröste, Trockenheit, Stürme, Hagel – die im heurigen Jahr besonders ausgeprägt waren und künftig gehäuft auftreten werden. Plemenschits appelliert daher an die Agrarpolitik, eine Förderungsoptimierung für produktions- und qualitätssichernde Maßnahmen im Obstbau anzubieten. Außerdem fordert er eine Vereinfachung von wasserrechtlichen Bewilligungen für die Bewässerung beziehungsweise Frostberegnung.