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Niederösterreichs neue Wolfsverordnung in Kraft

Aktuell sind in ganz Österreich sieben Wolfsrudel ansässig. Sie produzieren auch jährlichen Nachwuchs, jedes Jahr steigt der Bestand um ein Drittel! Dazu kommen regelmäßig durchziehende Wölfe. Im Süden Österreichs ist das leidlich bekannt, zuletzt wanderte ein Wolf aus Graubünden aber auch bis vor die Tore Wiens und dann nach Ungarn weiter.
Die Akzeptanz für das Raubtier steigt ja mit der Entfernung zu ihm. Das heißt, in der geschützten Wiener Stadtwohnung sind die Sympathien hoch, so lange die Tiere durch vermeintlich dunkle Wälder und Berge streifen. Doch auch im Umland von Städten ist in Zukunft mit der Ankunft des Wolfs zu rechnen. Oft zum Leidwesen anderer Wild- und Nutztierarten und als Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen.
Wir müssen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden, deswegen haben wir in Niederösterreich eine neue Wolfsverordnung beschlossen, die bereits Anfang April in Kraft getreten ist. Darin wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe vertrieben, vergrämt oder entnommen werden. Das heißt, es braucht ab jetzt keine langwierigen Einzelbescheide mehr, sondern es gibt klare Kriterien, was wann erlaubt ist.
Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefiniertem Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche den Kompost oder Biomüll durchstöbert. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere tötet. Dann dürfen von den Jägern Warnschüsse abgegeben werden.
Entnahmen, also der Abschuss durch den Jäger, sind binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder aggressiv auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere tötet.
Für Schutzzäune gibt es in Niederösterreich dazu auch erhöhte Förderungen und natürlich auch Entschädigungen für die Risse. Klar ist aber auch: Bäuerinnen und Bauern sind keine Futtermittelproduzenten für den Wolf, sondern Lebensmittelproduzenten für die Menschen. Unterstützung kommt von Prof. Dr. Klaus Hackländer, der das Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der BOKU leitet. Auch für ihn ist es unabdingbar, unerwünschtes Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe, die die Scheu verloren haben, aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen.
Gleichzeitig fordern wir aber auch die Europäische Kommission auf, die entsprechenden Richtlinien zu ändern, denn auch die Zeiten haben sich geändert. Der Wolf ist wieder heimisch, und er ist auch schon lange nicht mehr gefährdet. Dort wo er aber die Sicherheit der Menschen gefährdet und seine Scheu verliert, dort muss man ihn auch abschrecken und in letzter Konsequenz abschießen können. Denn die Sicherheit muss immer an erster Stelle stehen, so wie wir das mit unserer neuen Wolfsverordnung machen.