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Neues EU-Saatgutrecht nimmt Hürde

Das umstrittene neue EU-Saatgutrecht nimmt eine wichtige Hürde: Am 10. November wird der Bericht von Herbert Dorfmann (EVP), Berichterstatter des EU-Parlaments, veröffentlicht. Eine erste Bewährungsprobe, ob das Parlament die schwerwiegenden Mängel im Entwurf der EU-Kommission beheben kann. Aus Sicht von ARCHE NOAH geht es vor allem darum, neue realitätsferne und unnötige Einschränkungen in Bezug auf die Weitergabe von Saatgut zum Zweck seiner Erhaltung zu streichen sowie das bäuerliche Recht auf Saatgut in der Verordnung vollständig umzusetzen.

Zum weiteren Ablauf: Der Bericht wird jene Änderungen zum Entwurf auflisten, die Dorfmann für notwendig erachtet. Die anderen Mitglieder des Agrar-Ausschusses haben bis Ende November Zeit für ihre Abänderungsanträge. Am 27. November debattiert der Agrarausschuss, am Tag danach folgt ein Experten-Hearing. Eine Abstimmung im Ausschuss wird für März 2024 erwartet. Parallel dazu verhandeln die nationalen Regierungen über den Vorschlag. Mit einer Diskussion im Agrarministerrat ist im Dezember zu rechnen.

ARCHE NOAH lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab. Der Entwurf ist eine Bedrohung für die Erhaltung der Saatgut-Vielfalt und für das bäuerliche Recht auf Saatgut. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung riskiert die noch vorhandenen genetische Vielfalt unserer Kulturpflanzen. Missachtet wird auch das im Völkerrecht verankerte Recht von Bäuerinnen und Bauern, ihr eigenes Saatgut zu verkaufen und für sie geeignetes Saatgut zu erwerben. Beides wird angesichts extremer Wetterbedingungen und neuer Schädlinge und Krankheiten für unsere Ernährungssicherheit von entscheidender Bedeutung sein.

Mitte November startet ARCHE NOAH eine Petition für ein gutes Saatgutrecht.