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Neue Sozialversicherung „muss nahe am Kunden sein“

Die jüngste Vorstandssitzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) stand im Zeichen intensiver Beratungen über die Bildung eines neuen Sozialversicherungsträgers der Selbständigen (SVS), gemäß der von der Regierung geplanten Strukturreform der Sozialversicherung. Der eingeschlagene Weg wird von den Versichertenvertretern als zukunftsorientiert gesehen. „Die SVB ist ein Träger, der nahe bei den Versicherten ist. Diese Kundennähe und Kundenbindung muss auch künftig erhalten werden“, so der einhellige Appell der Vorstandsmitglieder, dies auch bei den Verhandlungen einzufordern beziehungsweise in die zuständigen Verhandlungsgremien einzubringen. Für SVB-Obfrau Theresia Meier sei das gemeinsame Ziel ein starker, neuer Sozialversicherungsträger der Selbständigen, der die Bedürfnisse und Notwendigkeiten beider Berufsgruppen abdeckt. Um bestmöglich gerüstet zu sein, hat der SVB-Vorstand ein gemeinsames Projekt mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) für Vorbereitungsarbeiten beschlossen. „Damit werde den Verhandlungsergebnissen aber nicht vorgegriffen“, betonte Meier.

Ein weiteres Thema war die Verschiebung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung auf den 1. April 2018 und die aktuelle Beitragsvorschreibung für das zweite Quartal, mit welcher erstmals die neuen Einheitswerte berücksichtigt werden. Die SVB hat aktuell von den insgesamt 570.000 Hauptfeststellungsbescheiden rund 430.000 Stück elektronisch erfasst. Davon müssen jedoch etwa 50.000 händisch nachbearbeitet werden. Die Versicherten werden daher im Rahmen der Vorschreibung darüber informiert, ob die Einheitswerte der Hauptfeststellung für den Betrieb bereits zur Gänze, teilweise oder noch gar nicht berücksichtigt sind. Ziel sei es, bis Jahresende einen Großteil der neuen Bescheide in den EDV-Systemen korrekt erfasst zu haben, um auch die Rückerstattung von Beiträgen für Betriebe mit einem Einheitswert zwischen 4.400 und 60.000 Euro, je nach Höhe der Steigerung durch die Hauptfeststellung, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Steuerreform berechnen zu können. SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller versicherte, die Gutschrift werde in keinem Fall verloren gehen, sie erfolge automatisch.