Nationalrat beschloss „Beraten statt Strafen“
Anfang Juli 2018 wurde im Nationalrat eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich beschlossen: Für geringfügige Verstöße im Verwaltungsbereich sollen nicht sofort Strafen verhängt werden, sondern es soll zunächst mittels Abmahnung das Auslangen gefunden werden.
Vor allem kleinere Unternehmen, auch aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, kämpfen in ihrer täglichen Geschäftstätigkeit mit einer Unmenge an einzuhaltenden Bestimmungen in den verschiedensten Verwaltungsmaterien. Viele bäuerliche Unternehmer finden sich in diesem „Verwaltungsdschungel“ nur mehr schwer zurecht. Schon geringste Fehler können unverhältnismäßig hohe Strafen nach sich ziehen. Insbesondere landwirtschaftliche Direktvermarkter waren bei Kennzeichnung oder Etikettierung ihrer Erzeugnisse davon betroffen.
Der Gesetzgeber hat nun auf dieses seit Jahren bestehende Problem reagiert und im Nationalrat den allgemeinen Grundsatz „Beraten statt strafen“ im Verwaltungsstrafrecht implementiert.
Die neue Regelung, welche ab 2019 in Kraft tritt, sieht vor, dass Abmahnungen dann Vorrang vor einer Strafe erhalten sollen, wenn es sich um eine geringfügige Übertretung hinsichtlich Bedeutung und Intensität der Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes handelt. Eine Abmahnung kommt insbesondere auch dann nicht in Frage, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde oder in den letzten drei Jahren bereits gleichartige Übertretungen vorliegen.