Meier: SVB bereit für Veränderungen
Die von der Regierung geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die selbstständig erwerbstätigen Bauern und Gewerbetreibenden war das zentrale Thema der gestrigen Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Die SVB sei bereit, diese Veränderung aktiv mitzugestalten und führe bereits konstruktive Gespräche mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Wirtschaftskammer (WK), erklärte Obfrau Theresia Meier.
Für Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein steht die medizinische Versorgung der Versicherten im Vordergrund, wie sie unterstrich, über die Finanzierung solle erst in zweiter Linie diskutiert werden. Im Mai will die Ressortleiterin die Neuorganisation der Sozialversicherungen zu einer Fünf-Träger-Struktur in einem Ministerratsvortrag vorstellen. Hartinger-Klein zeigte sich überzeugt, dass eine Neuorganisation der Sozialversicherung, wie auch eine Fusion von SVA und SVB zu einem gemeinsamen Träger der Selbstständigen notwendig ist, um Synergien zu bündeln.
Eine wesentliche Forderung der SVB ist, dass die neue SV der Selbstständigen – wie die SVB bisher – sowohl Kranken-, als auch Unfall- und Pensionsversicherung vereint und damit die One-Stop-Shop-Strategie für die Versicherten, ein Ansprechpartner in allen sozialen Fragen zu sein, bestehen bleibt. Ebenso wichtig sei, dass die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung erhalten bleibt, damit die Mitsprache der jeweiligen Berufsgruppe gesichert ist und die Anliegen der Versicherten in die Entscheidungsgremien weitergetragen werden können, so Meier: „Die Versichertenvertreter der SVB wissen um die Wünsche und Sorgen der Bauern und arbeiten mit hohem Engagement an der Weiterentwicklung der sozialen Absicherung mit.“ Als weiteren wichtigen Punkt nennt die Obfrau, dass auf die Besonderheiten des bäuerlichen Berufes im Leistungsrecht Rücksicht genommen wird und bauernspezifische Leistungen bestehen bleiben. Etwa die Soziale Betriebshilfe, die Zeckenschutzimpfaktion, die im landwirtschaftlichen Bereich Priorität hat, aber auch Leistungen für spezifische Berufskrankheiten, wie die Farmerlunge, sowie die breite Palette an Gesundheitsaktionen. Zudem gelte es, das pauschale Beitragssystem, das sich am Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe orientiert, zu erhalten. „Bei allen Fusionierungsbestrebungen muss der Fokus auf der sozialen Absicherung der Menschen liegen. Wir sind zu Veränderungen bereit, wobei das hohe Leistungs- und Serviceniveau für die bäuerlichen Familien erhalten bleiben muss“, so Meier.
Ein wichtiges Anliegen ist ihr ferner die Erleichterung des Zugangs zu Erwerbsunfähigkeitspensionen für die bäuerliche Berufsgruppe. Bei der Inanspruchnahme der krankheitsbedingten Pension sind Bäuerinnen und Bauern derzeit im Nachteil, da für sie kein Berufsschutz besteht, sondern erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres der allgemeine Tätigkeitsschutz berücksichtigt wird. Hier gelte es, eine Annäherung an andere Berufsgruppen zu erwirken.