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Kaum Steuer auf Erntepolizze und Aussicht auf Gewinnglättung

Die Bundesregierung hat im Ministerrat ein 7 Punkte-Maßnahmenpaket behandelt, um den von Trockenheit und sonstigen Ernteschäden bettoffenen Betriebe teils sofort, aber auch langfristig zu helfen.

Anhaltende Trockenheit und Hitze bereits im Frühjahr, verbunden mit Schäden auf den Feldern, Wiesen oder im Wald, dazu Frostschäden, aber auch Vermurungen nach Starkregen: Die Land- und Forstwirtschaft zählt zu den Hauptbetroffenen des Klimawandels. Weil etwa die aktuelle Trockenheit zu einem extremen Schädlingsbefall geführt und damit zu einer dramatischen Gefahr für die Zuckerrübenernte geworden ist, dürfen betroffene Rübenbauern primär in Niederösterreich und Burgenland, die am Umweltprogramm ÖPUL teilnehmen, heuer den üblicherweise mit 75 Prozent limitierten Getreide-Maisanteil in ihrer Fruchtfolge überschreiten. Dadurch wird diesen für heuer noch der Anbau etwa von Körnermais ermöglicht, um die Ertragsausfälle bei den Zuckerrüben zu vermindern.

Erlaubt wurde auch heuer auch der Folge-Anbau von einjährigen statt üblich zweijährigen Biodiversitätsflächen auf umgebrochene Zuckerrüben. Für Flächen zwischen 5 und 10 Prozent der Ackerfläche wird eine Prämie in Höhe von 450 Euro gewährt. In den von der Dürre betroffenen Regionen Österreichs wird zudem die frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland in der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ ermöglicht.

Nachdem nach dem Föhnsturm „Yves“ vergangenen Dezember im Süden Kärntens etwa 550.000 Festmeter Schadholz angefallen sind, wird den betroffenen Waldbesitzern kurzfristig due zeitliche beschränkte Erlaubnis der Manipulation und Lagerung auf beihilfefähigen Flächen ohne Beihilfeverlust ermöglicht erlaubt. Und weil in ganz Österreich die massive Vermehrung des Borkenkäfers eine Beseitigung des Schadholzes erforderlich macht wird auch die zeitliche beschränkte Manipulation und Lagerung von Käferholz auf beihilfefähigen Flächen erlaubt.

Die Maßnahmen 6 und 7 sollen die Bauern bei der Eigenvorsorge unterstützen. Eine Absicherung der Ernte-Risiken durch Agrarversicherungen sei ein wichtiger Bestandteil einer solchen Eigenvorsorge, heißt es aus dem zuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Daher wird die Versicherungssteuer ab 2019 auf alle Prämien von Agrarversicherungen von üblichen 11 Prozent des Versicherungsentgeltes auf 0,02 Prozent wie schon bisher auf Polizzen der Hagelversicherung verringert, „um einen weiteren Anreiz zur Durchversicherung und somit Eigenvorsorge zu geben“, heißt es in einer Aussendung des BMNT. Diese Maßnahme muss aber noch im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 verankert werden.

Und um für Landwirte, deren Einkommen oft starken Schwankungen unterliegen, einen Risikoausgleich sicherzustellen, will die Regierung die Möglichkeit der „Gewinnglättung“ schaffen, also die Besteuerung der durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von mehreren Jahren der Besteuerung. Angekündigt wurde diese Maßnahme bereits im Regierungsprogramm 2017 – 2022, nun wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Finanzministeriums eingesetzt.

Die auch für Landwirtschaft zuständige Nachhaltigkeits- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erklärte: „Für die Bundesregierung war klar, dass wir hier rasche, unbürokratische und wirksame Maßnahmen setzen müssen. Das haben wir mit dem heutigen Ministerrat getan.“