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Kärnten will Schlachthöfe genauer kontrollieren

Wie beim Gipfel nach dem Tierskandal in einem Kärntner Schweinemastbetrieb vereinbart, hat die Landeskoalition am Dienstag Maßnahmen zur Umsetzung fixiert. Demnach werden bis Jahresende alle 550 Schlachtbetriebe im Bundesland von den vorhandenen zwölf und zusätzlichen zehn Tierärzten zu ihrem Schutz kontrolliert, gab Agrarlandesrat Christian Benger bekannt. Es werde aber auch darüber hinaus verstärkte Kontrollen zum Tierschutz in Betrieben geben. Werden die Werksverträge für die zusätzlichen Tierärzte rasch unterschrieben, beginnen die Kontrollen ab 1. August.

„Wir haben 12.000 tierhaltende Betriebe, die ordentlich arbeiten. Ich lasse nicht zu, dass durch einen Einzelfall gleich mehrere Branchen, nämlich die Tierhalter und die Veterinäre kriminalisiert werden“, so Benger. Ein eigenes Schulungsprogramm der Landwirtschaftskammer für die Mitarbeiter in Schlachtbetrieben wird das Bewusstsein im Umgang mit Tieren fördern.

Es habe auch im Jahr 2015 in einem Groß-Schlachtbetrieb in Kärnten Beanstandungen gegeben, wegen Einzelfällen aber die gesamte Lebensmittelproduktion schlecht zu reden, die kleinstrukturierten Tierhalter und Direktvermarkter als Tierfabriken hinzustellen, schade den bäuerlichen Familien, bringe die Tierärzte in Misskredit und sei zu verurteilen, erklärte Benger in Richtung FPÖ, BZÖ und Grünen. „Wir hatten einen Einzelfall. Dieser muss lückenlos aufgeklärt werden und wir haben alles zu tun, damit es so gut wie möglich ein Einzelfall bleibt, Vollkasko gibt’s aber nicht. Wir haben aber auch zu unseren Betrieben sowie Tierärzten zu stehen und weder Existenzen noch Arbeitsplätze zu gefährden.“ Immerhin habe Österreich das strengste Tierschutzgesetz Europas. Für die Kontrolle sei ausreichend Personal nötig, verweist Benger auf die seit der Einführung des Kompetenzzentrums im Jahr 2010, wo auch das Veterinäramt eingegliedert ist, Reduktionen der Amtstierärzte und der finanziellen Mittel.

„Der Agrarbereich ist zuständig von der Geburt eines Tieres bis hin zur Schlachtung. Die Gesundheitsabteilung ist zuständig, wenn der Mensch das Fleisch kauft. Diese Trennung macht fachlich Sinn und ist überall so“, sagt Benger. Daher müsse eine Korrektur der Reform von 2010 erfolgen und die Veterinärabteilung sei in der Agrarabteilung anzusiedeln, wie in anderen Bundesländern auch. Damit wären laut dem Landesrat auch die budgetären Probleme gelöst.