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Hohe Anzahl Wahlberechtigter bei LK-Wahl in NÖ

Am 1. März 2020 sind 157.458 Niederösterreicher/-innen bei den Landwirtschaftskammer-Wahlen wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben, beziehungsweise auch Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar.

In den Bezirksbauernkammern treten an: Niederösterreichischer Bauernbund (in jedem Bezirk), Freiheitliche Bauernschaft (nicht in Baden, Bruck/Leitha-Schwechat, Gmünd, Mödling und Waidhofen an der Ybbs), SPÖ Bauern (nicht in Baden, Korneuburg, Lilienfeld, Mödling, Waidhofen an der Ybbs), SPÖ-Bauern und Freie Bauern (nur im Bezirk Lilienfeld), Österreichischer Unabhängiger Bauernverband (in den Bezirken Amstetten, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs und Zwettl), Parteiunabhängige Bürgerlisten des Bezirkes Korneuburg (nur im Bezirk Korneuburg). Die Hürde für den Einzug in die Kammervertretung wurde vom NÖ Landtag auf nunmehr 4% der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen gesenkt.

Wahlberechtigte, die am 1. März voraussichtlich ortsabwesend sind, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen den Weg ins Wahllokal nicht bestreiten können, können ihre Stimme auf dem Postweg abgeben. Die Briefwahlunterlage kann vom 21. bis 26. Februar bei der Gemeinde schriftlich (z. B. per E-Mail), oder bis 28. Februar, 12 Uhr, persönlich bei der Gemeinde unter Angabe eines Verhinderungsgrundes beantragt werden.