Hilfe bei Frostschäden noch mangelhaft
Für Österreich stehen 10 Mio. Euro für frostgeschädigte Betriebe zur Verfügung, davon 8,5 Mio. Euro für den Obstbau und 1,5 Mio. Euro für den Weinbau. Prinzipiell gilt in Österreich die Regel, dass es für versicherbare Schäden keine Entschädigungen gibt. Aufgrund des großen Schadensausmaßes und der zu erwartenden Mehraufwendungen zusätzlich zu den versicherbaren Ernteausfällen ist diese Sonderdotierung jedoch eine Maßnahme, die den Betrieben eine zusätzliche Unterstützung sein soll. Die Aufteilung der finanziellen Hilfen obliegt den nationalen Behörden. Die nationale Umsetzung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat jedoch Mängel, gerade bei Betrieben, die auch im vergangenen Jahr von schweren Unwetterschäden betroffen waren. Im Weinbau dient die Erntemenge des Vorjahres, also die Erntemeldung 2023, als Referenz für die Schadensermittlung. Problematisch ist dabei insbesondere, dass Betriebe, die bereits im Vorjahr von schweren Hagelunwettern betroffen waren und in diesem Jahr unter Frostschäden litten, benachteiligt sind. Aufgrund der geringen Ernte im Vorjahr können sie trotz der Missernte 2024 keine signifikante Differenzmenge geltend machen.
Der NÖ Weinbauverband fordert daher seit Wochen die Abänderung der Verordnung auf einen mehrjährigen Durchschnittsertrag – leider ohne Erfolg. Reinhard Zöchmann, Präsident des NÖ Weinbauverbands, hat dafür kein Verständnis: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dieser Situation nicht flexibler reagiert wird. Gerade jene Betriebe, die bereits im Vorjahr stark von Hagel betroffen waren, stehen durch die heurigen Frostschäden nun vor einer doppelten Herausforderung. Es wäre eine einfache Anpassung erforderlich, um diesen massiv geschädigten Betrieben zumindest eine kleine Unterstützung zukommen zu lassen. Es wäre wünschenswert, wenn das Landwirtschaftsministerium hier eine Lösung findet, die den realen Bedürfnissen einer produktiven Landwirtschaft gerecht wird.“