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Fusion im Pflanzenschutz genehmigt

Die Europäische Kommission hat gestern die geplante Teilübernahme der Pflanzenschutzsparte des US-Chemiekonzerns DuPont durch FMC sowie die Übernahme der Gesundheits- und Ernährungssparte von FMC durch DuPont nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Übernahmen stehen in Zusammenhang mit Veräußerungsverpflichtungen, die im Rahmen des Zusammenschlusses von Dow und DuPont eingegangen wurden.

Den Beschlüssen ging die Genehmigung des Zusammenschlusses von Dow und DuPont voraus, die die Kommission im März 2017 unter Bedingungen erteilt hat. DuPont verpflichtete sich, große Teile seiner weltweiten Pflanzenschutzsparte zu veräußern, darunter seine Forschungs- und Entwicklungsorganisation, die FMC nun übernimmt. Im Gegenzug wurde vereinbart, dass FMC seine Gesundheits- und Ernährungssparte an DuPont verkauft.

Die Freigabe dieses Zusammenschlusses ist an die Bedingung geknüpft, dass FMC seine Sulfonylharnstoff- und seine Florasulam-Sparte verkauft. Es geht dabei um Herbizide, mit denen zweikeimblättrige Unkräuter in Getreidekulturen bekämpft werden. Die Kommission hatte nämlich Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form es FMC durch den Wegfall des Wettbewerbers DuPont ermöglicht hätte, einseitig die Preise auf nationalen Märkten in Europa zu erhöhen. Dies wäre bei bestimmten Getreideherbiziden (für die Bekämpfung nach Pflanzenaufgang) der Fall gewesen. Durch die von FMC angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken laut EU-Kommission ausgeräumt.