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EU-Fördergenehmigungen müssen schneller kommen

Die Förderprogramme für den ländlichen Raum müssen von der EU-Kommission schneller genehmigt werden. Die Zulassungsanforderungen sind zu kompliziert, bemängelt der Europäische Rechnungshof. Konkret stellten die Prüfer fest, dass in der laufenden Periode von 2014 bis 2020 die Programme nicht schneller genehmigt wurden als in der vorherigen Periode, obwohl dies von allen Beteiligen angestrebt worden war. Das nächste Mal müsse die EU-Kommission die Programmplanungsdokumente vereinfachen und die Zahl der Anforderungen verringern, fordert der Rechnungshof.

Weiterhin wird kritisiert, dass neue Programme zu wenig auf die gemachten Erfahrungen eingehen und deshalb nicht zielgenau sind. „Bei der Planung für einen neuen Zeitraum stellte sich immer das Problem, dass damit begonnen wird, bevor relevante Daten aus den vorangegangenen Zeiträumen zur Verfügung stehen“, erläuterte Janusz Wojciechowski, der den Bericht über die ländlichen Förderprogramme verfasste. Der Rechnungshof fordert deshalb, dass EU-Mitgliedstaaten bis 2019 klare Information über Erfolge und Misserfolge der laufenden Programmierungsperiode vorlegen sollen. Mit den Programmen aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik werden vor allen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Agrarumweltmaßnahmen gefördert.