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Den unfairen Praktiken auf den Fersen

Die EU-Kommission hat viel Energie in die Erarbeitung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP) in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette investiert. Weil der Rechtsrahmen jetzt in fast allen Mitgliedstaaten vorliegt, möchte sie anonyme Antworten von Beteiligten der Lieferkette, die ein praktisches Bild des geschäftlichen Alltags bezüglich unlauterer Praktiken liefern. Dazu hat sie eine Internet-Umfrage gestartet, an der möglichst viele Unternehmen teilnehmen sollen. Beim ersten Anlauf mit Frist 31. Jänner 2022 gab es sehr wenige Rückmeldungen, daher wurde die Frist für die Beantwortung des Fragebogens bis 15. März 2022 verlängert. Weil aus Österreich bis jetzt erst 15 Antworten eingegangen sind, möchte die LK –  Österreich alle Vertreter der Lieferkette, die dazu anonym ihre konkreten Erfahrungen mitteilen können, ermuntern, sich an der Umfrage in deutscher Sprache zu beteiligen.

Unter dem Link https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/2nd_survey_UTPs kann der Fragebogen geöffnet werden.

Die UTP-Richtlinie wurde von der EU im Dezember 2018 unter der österreichischen Ratspräsidentschaft dank der Initiative von Bundesministerin Elisabeth Köstinger verabschiedet und am 19. April 2019 veröffentlicht. Bis 2021 mussten die Mitgliedstaaten die Regeln in nationales Recht umsetzen. Österreich machte dies durch eine Novelle des Nahversorgergesetzes, das dadurch zum Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) wurde. Den optionalen Spielraum für zusätzliche nationale Bestimmungen nützt Österreich, indem eine Erstanlaufstelle eingerichtet und die Umsatzhöchstgrenze für die Anwendbarkeit des Gesetzes von 350 Mio. auf 1 Mrd. Euro erhöht wird.

Bei einem Update mit Stichtag 31. Juli 2021, das die Kommission durchführte, zeigte sich, dass die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie sehr unterschiedlich umsetzen, speziell was die Möglichkeit für zusätzliche, schärfere Maßnahmen betrifft. Es zeigte sich auch, dass zum damaligen Zeitpunkt 17 Länder die Richtlinie komplett umgesetzt haben.