Foto: agrarfoto.com

Bioethanol von Karbonsteuer befreit

Das vom Bundestag in Berlin verabschiedete Gesetz zum nationalen Emissionshandel von Kraft- und Brennstoffen (BEHG) ist nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft ein richtiger Schritt, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren, ohne dabei die Autofahrer übermäßig zu belasten. „Die Ausnahme für nachhaltige Biokraftstoffe bei der ab 2021 geltenden CO2-Bepreisung wird mittelfristig den Preisvorteil für klima- und umweltfreundliche Kraftstoffsorten wie Super E10 gegenüber hauptsächlich fossilem Benzin erhöhen“, ist Verbandsvorsitzender Schindler überzeugt.

„Die jetzt vorgesehene Erfassung der Kraftstoffemissionen in Verbindung mit der Bewertung der biogenen Emissionen mit dem Faktor null führt dazu, dass Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel richtigerweise unbelastet durch das BEHG in den Handel gelangten“, betont Schindler. Der erste Entwurf aus dem deutschen Bundesumweltministerium ließ darauf schließen, dass alle Brennstoffemissionen, also auch die von Biokraftstoffen, einer zusätzlichen CO2-Bepreisung unterworfen sein würden. Damit wäre das von CDU und SPD im Klimaschutzpaket 2030 formulierte Ziel, fossile Kraftstoffe im Vergleich zu alternativen Kraftstoffen unattraktiver zu machen, verfehlt worden.

„Künftig wird es somit an der Zapfsäule für die Autofahrer einen Preisunterschied bei Benzin und Diesel geben, der davon abhängt, in welchem Umfang den Kraftstoffen biogene Anteile beigemischt sind“, so Schindler. Umweltbewussteres Tankverhalten wirke sich damit auch positiv in der Brieftasche der Verbraucher aus. Die Normierung von Kraftstoffsorten mit höheren Anteilen alternativer Treibstoffe sollte jetzt beschleunigt werden, fordert Schindler. Eine schnelle Einführung von Super E20 hätte nicht nur größere Preisvorteile für die Verbraucher zur Folge, sondern führe auch zu deutlich geringeren Emissionen im Verkehrssektor.