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Bestbieterprinzip für alle Lebensmittel verankert

Im Ministerrat wurde diese Woche eine Novelle zum Bundesvergabegesetz beschlossen. Mit dieser gilt nun das Bestbieter-Prinzip bei öffentlichen Ausschreibungen für Nahrungsmittelbeschaffungen gilt. Betroffen von dieser Neuregelung sind alle Lebensmittel. Nun gelte es, rasch alle Beschaffungspläne des Bundes und der Bundesländer dieser neuen Situation anzupassen. Auf diese Weise könnten Regionalität, Frische und Nachhaltigkeit beim Lebensmitteleinkauf aktiv gelebt werden“, erklärte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, zur Novelle des Bundesvergabegesetzes im Ministerrat.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dieser Novelle klargestellt, dass die hohen heimischen Standards, wie Gentechnikfreiheit oder bessere Tierwohl-Regeln, die von ihm selbst für alle bäuerlichen Produzenten beschlossen worden sind, auch für die Einkäufe der öffentlichen Hand gelten sollen. Seit 1. März 2016 galt das Bestbieterprinzip für bestimmte Lebensmittel, nunmehr wurde es auf alle ausgeweitet.

Nun könne es bei der Ausschreibung um das beste und nicht ausschließlich um das billigste Angebot gehen. „Regionalität, nachvollziehbare Herkunft, breite Vielfalt und höchste Qualität sind die Markenzeichen unserer Lebensmittel. Mit den neuen Beschaffungsregeln öffnen wir österreichischer Qualität die Türen in die Großküchen, weil endlich qualitativ hochwertigen Lebensmitteln der Vorrang vor Billigimporten gegeben werden kann. Heimische Vielfalt und Güte sind für alle da und dürfen wegen Billigangeboten niemandem vorenthalten werden“, so Schultes.