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Beratungsangebot zu Wildschäden

In Oberösterreich steht Grundeigentümern seit 1. März 2017 ein Beratungsangebot für die objektive Wildschadensfeststellung zur Verfügung. In dem Bundesland waren die Landwirtschaftskammer, das Land und der Landesjagdverband an einer Regelung interessiert, die dem Grundeigentümer höchstmögliche Sicherheit bietet und so gut wie nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Denn nach der OÖ Jagdgesetz-Novelle 2016 müssen Grundbesitzer und Jäger die Gerichts- und Sachverständigenkosten anteilsmäßig übernehmen, wenn der vom Grundeigentümer bei Gericht geltend gemachte Wildschaden-Ersatzanspruch mehr als das Doppelte des schlussendlich vom Gericht festgestellten Schadens beträgt.

„Zukünftig wird es erforderlich sein, dass sich Land- und Forstwirte vor einer Schadensmeldung näher mit deren Feststellung auseinandersetzen. Forderungen aus dem Bauch heraus werden riskanter“, berichtete Franz Reisecker, der Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ. Die LK OÖ, das Land OÖ und der OÖ Landesjagdverband seien sich einig, dass der Einsatz von Wildschadensberatern einen wesentlichen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leiste. „Die Experten haben die Aufgabe, die Schadensermittlung gemeinsam mit den Land- und Forstwirten durchzuführen. Zudem werden sie eine wesentliche Stütze der Grundeigentümer bei der außergerichtlichen Regelung von Wildschadensangelegenheiten sein“, so Reisecker.

„Wir stellen dem Landwirt nun Know-how zur Verfügung. Grundeigentümer können sich zur Frage, ob ein Wildschaden vorliegt und wie hoch dieser zu beziffern ist, an kompetente Beraterinnen und Berater der LK OÖ wenden. Berechtigte Jagd- und Wildschäden müssen selbstverständlich abgegolten werden, und in der Praxis wird dies in der Regel bereits vorab am besten geklärt“, unterstrich Agrarlandesrat Max Hiegelsberger.

Mit 1. März nahm der erste Wildschadensberater in der LK OÖ seine Tätigkeit auf, ein zweiter Berater soll demnächst folgen. Diese haben die Aufgabe, zuallererst den Grundeigentümer bei Fragen zu Wildschäden sowohl in der Land- als auch in der Forstwirtschaft zu beraten. Sie unterstützen auch bei Fragen zu den Themenbereichen Wald und Wild beziehungsweise zu wildlebenden Tieren und helfen bei der Suche nach Lösungsansätzen wie auch Möglichkeiten der Schadensminderung. Informationen über jagdliche Erfordernisse zur Wildschadensvermeidung beziehungsweise -minderung können ebenso eingeholt werden. Zudem unterstützen sie die Kommissionen bei der Schadensfeststellung. Eine Wildschadensberatung kann über den Forstberater der jeweiligen Bezirksbauernkammer oder direkt in der Abteilung Forst und Bioenergie der Landwirtschaftskammer angefordert werden. Auftraggeber kann nur der Grundeigentümer beziehungsweise Bewirtschafter sein.

Die LK OÖ bietet den Grundeigentümern schon derzeit die Möglichkeit, im Internet mithilfe eines Bewertungsprogrammes ihren Schaden im Wald selbst festzustellen. Zudem gibt es Kurse des Ländlichen Fortbildungsinstituts, in denen die Grundeigentümer in der Feststellung von Wildschäden im Wald geschult werden.

„Die Wildschadensberater werden auch eine gewisse Funktion als Mediatoren bei den oftmals sehr emotionsgeladenen Diskussionen zwischen Geschädigtem und Jagdausübungsberechtigtem haben. Am Ende muss Klarheit über die rechtliche Situation sowie über das Vorliegen eines Wildschadens bestehen“, betonte Reisecker.

Hiegelsberger ist davon überzeugt, mit der Jagdgesetznovelle und dem Angebot der LK OÖ die „bestmöglichen Rahmenbedingungen“ für Jagd und Grundbesitzer bereitgestellt zu haben. „Auch in Zukunft gilt es, das gute Zusammenwirken zwischen der Jägerschaft und den Grundeigentümern optimal zu gewährleisten“, so der Agrarlandesrat.