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Bauernbund plädiert für abgestufte Übergangsfrist

Seit Anfang 2024 verhandeln die Koalitionspartner ÖVP und Grüne über eine praxistaugliche Übergangsfrist für ein Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung. ÖVP-Chefverhandler Georg Strasser betont neuerlich, die Blockadehaltung der Grünen und ihres Gesundheitsministers gefährde die Existenz heimischer Familienbetriebe: „Jetzt ist keine Zeit für Wahlkampftaktik. Unsere Bauernfamilien können nur dann investieren, wenn sie auch die notwendige Rechtssicherheit haben. Dazu braucht es Übergangsfristen, mit denen man auch planen kann. Vorschläge für solche Fristen wurden von uns vorgelegt, bislang aber ignoriert. Mit derartigen Wahlkampfspielchen ist aber niemandem geholfen: Keinem Bauern, keinem Konsumenten und erst recht keinem Schwein.“

Hinter jedem der etwa 18.000 schweinehaltenden Betriebe in Österreich stehe eine Familie, so Strasser weiter: „Wie wollen Sie diesen Menschen erklären, dass langfristige Planungen für die Zukunft über Nacht verworfen werden? Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe brauchen endlich wieder Sicherheit, dass Investitionen in Schweineställe auch zukunftsfähig sind.“ Strasser mahnt die Grünen deshalb dazu, laufenden Projekten
nicht vorzugreifen: „Schnellschüsse sind schädlich und verunsichern die Bäuerinnen und Bauern. In unserem Tierwohl-Paket 2022 ist auch ein bis 2027 laufendes Projekt enthalten, das Vorschläge für die Schweinehaltung der Zukunft definieren soll und wissenschaftlich begleitet wird. Jetzt lautstark einen neuen Haltungsstandard zu fordern, ohne die Ergebnisse dieses Projektes abzuwarten, ist unüberlegt.“

Der VfGH kritisierte in seinem Erkenntnis, dass „die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt worden sind.“ Die Notwendigkeit einer Übergangsfrist wurde nicht infrage gestellt, so Strasser. In einem neuen Vorschlag soll mit einem Stufenmodell eine Differenzierung zwischen den Betrieben – je nach Zeitpunkt der Investitionen – sichergestellt werden. Das bedeutet für alle Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, ein Ende der Übergangsfrist mit 2036. Für Ställe, die nach 2013 errichtet wurden,
soll ein Investitionsschutz von 23 Jahren gelten, die Übergangsfrist mit 2040 enden.

Letztendlich müssen auch den Konsumentinnen und Konsumenten die Folgen bewusst sein, sollte es keine tragfähige Lösung geben, so Strasser: „Noch können wir uns zu 104 Prozent mit Schweinefleisch selbst versorgen. Damit einher geht eine Wahlfreiheit für die Menschen in unserem Land: Wir können preiswerteres, konventionell hergestelltes Schweinefleisch ebenso anbieten wie Premium- und Bioschweinefleisch. Wenn wir aber mit einer zu kurzen, nicht machbaren Übergangsfrist die Produktion im Land an die Wand fahren, dann ist auch diese Wahlfreiheit weg. Ohne Planungs- und Investitionssicherheit für die Betriebe wird es auch kein leistbares Schnitzel aus Österreich mehr geben, dafür aber Produkte aus aller Welt, die zu weitaus geringeren Standards hergestellt wurden. Dass das nicht das Ziel sein kann, sollte allen Verantwortungsträgern bewusst sein.“