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Appell zu Solidarität aus dem BMLRT

Im Moment, kurz vor dem Start der Ackerbau-Saison, scheinen die Dieselpreise nur eine Richtung zu kennen: aufwärts. Ein durchschnittlicher Ackerbaubetrieb brauche an die 10.000 und 15.000 Liter Diesel für die Bewirtschaftung. Im Vorjahresmonat zahlte man für Diesel 1,16 € und nur ein Jahr später 2 Euro. In der Landwirtschaft befülle man seine Treibstofftanks in diesen Tagen. Vor einem Jahr hat ein Betrieb seine Tanks noch für 17.400 Euro befüllt, jetzt macht die Rechnung bereits rund 30.000 Euro aus.

Neben den steigenden Düngemittel- und Futtermittelkosten bereiten die steigenden Treibstoffpreise den Bäuerinnen und Bauern Sorgen. Die Landwirtschaft ist auf  Diesel angewiesen. Ohne ihn gäbe es keine Lebensmittelproduktion. Deshalb schlägt das BMLRT zweit Ansätze vor, wie die Kostenexplosion abgefangen werden könne:

Ökonomische Solidarität: Es brauche die Solidarität des Handels, den Bäuerinnen und Bauern bei den Mehrkosten zur Seite zu stehen und auf große Margen zu verzichten. In den letzten Jahren habe der Handel gut verdient – Beispiel Kalbfleisch: In den vergangen 10 Jahren habe 1 kg Kalbfleisch um 8 Euro mehr gekostet. 1 Euro davon ist beim Landwirt angekommen. 7 Euro bei den Verarbeitern und beim Handel.

Europäische Solidarität: Letzte Woche hat in einer außerordentlichen Ratstagung ein informeller Austausch der Agrarministerinnen und Agrarminister stattgefunden. Konkrete Maßnahmen auf EU Ebene wurden jedoch seitens der Europäischen Kommission noch nicht vorgelegt. Was es brauche, ist eine Mobilisierung der Krisenreserve der GAP.

Dazu Landwirtschaftministerin Elisabeth Köstinger: Die ventilierte Senkung der MwSt. auf Treibstoff ist unionsrechtlich nicht möglich. Das Problem der Teuerung speziell wird von der Bundesregierung ernst genommen und hat für uns oberste Priorität. Wir beobachten die Lage und arbeiten an Lösungen. Im Ministerium wurde ein Krisenstab eingerichtet, der sich mit der Gewährleistung der Versorgung mit Lebensmitteln, aber auch mit Betriebsmitteln auseinandersetzt. Wir beobachten die Situation genau. Falls es zu Verwerfungen kommt, können wir somit jederzeit reagieren. Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln muss in Österreich zu jederzeit gewährleistet sein.“

Um einen Beitrag zur Steigerung der Produktion und Lebensmittelversorgungssicherheit in der EU zu leisten, habe, so Köstinger, der französische Ratsvorsitz vorgeschlagen, für das Jahr 2022 Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der ökologischer Vorrangflächen vorzusehen. Österreich unterstütze diesen Vorschlag. „Auch die Möglichkeit Pflanzenschutzmitteln bei stickstoffbindenden Pflanzen einzusetzen sollte durch die Europäische Kommission geprüft werden. Eine endgültige Entscheidung zu dieser Möglichkeit liegt derzeit noch nicht vor, die EK zeigte sich aber grundsätzlich jedoch gesprächsbereit.“