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Agrarverbände wehren sich gegen CRISPR/Cas-Urteil

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 müssen Züchtungen mit Mutageneseverfahren wie CRISPR/Cas genauso wie die bisher übliche Gentechnik behandelt werden. Dagegen wehren sich nun in einer gemeinsamen Stellungnahme 22 europäische Agrarverbände, darunter jene des Getreidehandels, der Mischfutterhersteller, der Ölmühlen, der Pflanzenschutzmittelhersteller, der Zuckerwirtschaft und weiterer Sparten. Die Verbände argumentieren, dass der EuGH mit seinem Urteil die innovative und zielgerichtete Mutagenese praktisch verhindere. Durch die Gleichbehandlung mit der Gentechnik kämen auf die Züchter mühsame und langwierige Genehmigungsverfahren für CRISPR/Cas zu. Zudem würden einige EU-Mitgliedstaaten den Anbau von GVO gleich verbieten und damit die neue Methode behindern.

Einer der innovativsten Sektoren werde vom züchterischen Fortschritt abgeschnitten und erleide Wettbewerbsnachteile, bemängeln die Verbände. Außerdem seien die Auflagen an die neue Züchtungsmethode nicht zu kontrollieren, da bei der Mutagenese in der DNA keine Unterschiede zu konventionellen Züchtungen nachzuweisen seien. Die 22 Verbände rufen die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu einer Gesetzgebung auf, die CRISPR/Cas in die EU ohne unzumutbare Hürden ermöglicht.