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Agrarbudget: Zweite Säule wird stärker gekürzt

Der Agrarsektor muss im Mehrjährigen Haushaltsentwurf der EU-Kommission auf einen Teil der fehlenden Mittel im EU-Haushalt durch den Brexit verzichten. „Vor dem Hintergrund von 12 Mrd. Euro, die nach dem Brexit fehlen werden, haben wir eine faire Lösung für die Landwirte gefunden“, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Die EU-Kommission sieht für die sieben Jahre der kommenden Planungsperiode rund 365 Mrd. Euro für das EU-Agrarbudget in laufenden Preisen vor, davon zirka 286 Mrd. Euro für die Direktzahlungen und die Marktausgaben (EAGF) sowie knapp 79 Mrd. Euro für die Ländliche Entwicklung (EAFRD). Daraus errechnet die EU-Kommission eine Kürzung um 5% im Vergleich zum EU-Agrarhaushalt von 2020, vermindert um einen Anteil für das Vereinigte Königreich.

Hogan betonte, er wisse um die Bedeutung der Einkommensstützungen für die EU-Mitgliedstaaten und habe deshalb diesen Teil des EU-Agrarbudgets besonders geschützt. Der Anteil der Direktzahlungen (Erste Säule) soll von heute 70% auf zukünftig 72% im EU-Agrarhaushalt steigen. Dennoch müsse es zu Kürzungen kommen. Die Direktzahlungen werden im Haushaltsvorschlag der EU-Kommission in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten um 3,9% vermindert. Die Landwirte der baltischen Länder, die bisher deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen, sollen aber 12 bis 13% mehr an Flächenprämien bekommen. In Polen, Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und Portugal bleibt es bei Zahlungen in etwa des heutigen Niveaus. In anderen osteuropäischen Ländern liegen die Kürzungen deutlich unter den 3,9%.

In der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) will die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten eine Umverteilung der Förderungen zugunsten der kleineren Betriebe vorschreiben. Hogan bestätigte eine verpflichtende Obergrenze von 60.000 Euro pro Jahr und Betrieb im Kommissionsvorschlag. Im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt wird den Mitgliedstaaten alternativ auch eine „Degression“ der Direktzahlungen angeboten, also eine schonendere Verminderung von größeren Transfers. Familienbetriebe sollte die Kürzung von 3,9% in der EU-15 wegen der internen Umverteilung zwischen Groß und Klein deshalb kaum treffen, meinte der EU-Agrarkommissar. Die EU-Mitgliedstaaten sollen die eingesparten Mittel aus den Großbetrieben für Prämienzuschläge in kleinen Betrieben verwenden.

Den Haushalt für die Zweite Säule der GAP (Ländliche Entwicklung) will die EU-Kommission deutlicher als den für die Erste Säule kürzen. Der Kofinanzierungssatz der EU für die ländlichen Förderprogramme fällt um 10%. Die EU zahlt also nicht mehr 50%, sondern nur noch 40%, zum Beispiel für einzelbetriebliche Investitionsprogramme oder für mehrjährige Agrarumweltprogramme. Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten aus dem nationalen Haushalt die Lücke wieder schließen. Österreich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hatte bereits zu Jahresbeginn angekündigt, dass etwaige Kürzungen für österreichische Bauern aus dem heimischen Haushalt übernommen werden.