Definition eines Erbhofes geändert
Der Schutz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor der Zersplitterung im Erbweg wird verstärkt, indem künftig auch rein forstwirtschaftlich genutzte Betriebe sowie Höfe einbezogen werden, die einen zur Erhaltung wenigstens eines Erwachsenen ausreichenden Ertrag erwirtschaften. Möglich wurde das durch einen Beschluss im Nationalrat zur Änderung des Anerbenrechts.
Reine Forstbetriebe waren bis jetzt nicht im Anerbenrecht festgeschrieben. Das ändert sich nun dank der neuen Regelung. Ziel dabei ist, einer Zerschlagung durch die Erbfolge entgegenzuwirken. Konkret wurde die Definition des Erbhofes geändert. Künftig muss ein Betrieb nur noch so viele Erträge abwerfen, dass eine erwachsene Person erhalten werden kann. Früher mussten es zwei Personen sein. „Besonders für die Jungbäuerinnen und Jungbauern ist diese Änderung ein wichtiger Schritt. Sie müssen künftig nur noch nachweisen, dass eine Person durch den Hof erhalten werden kann und nicht zwei. Durch die Digitalisierung und den Strukturwandel hat sich unsere Gesellschaft geändert. Deswegen ist es notwendig, auch Gesetze dementsprechend anzupassen“, kommentierte Bauernbund-Präsident Georg Strasser den Beschluss des Nationalrates.