Bayer beruft gegen Neonicotinoid-Verbot
Der Bayer-Konzern will gegen das jüngste Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu Neonicotinoiden Berufung einlegen. Die Bestätigung der Teilverbote für die drei Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid durch das Gericht im Mai 2018 habe „weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der EU erteilter Wirkstoffzulassungen“, warnte Bayer in einer Aussendung. Der Konzern will mit dem Rechtsmittel die Überprüfung einiger allgemeiner Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz bewirken, die nach Meinung von Bayer „einer rechtlichen Grundlage entbehren“.
Das Unternehmen respektiere den europäischen Gesetzgebungsprozess und akzeptiere auch die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, halte diese aber für wissenschaftlich unbegründet. Aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage habe Bayer sein Dossier zu Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.