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„Bienenkiller“ Neonics im Ackerbau endgültig verboten

Die EU-Staaten haben sich heute auf ein Verbot des Einsatzes von Neonicotinoiden im Ackerbau geeinigt. Auch Österreichs stimmte für das Verbot. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hatte die umstrittenen Neonics zuletzt wörtlich als „Bienenkiller“ bezeichnet.

Konkret verboten werden drei Wirkstoffe des Pflanzenschutzmittels, nämlich Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid, die für das Bienensterben verantwortlich gemacht werden.

Alle drei Substanzen dürfen künftig weder in Form von Saatgutbehandlung noch als Spritzmittel im Ackerbau eingesetzt werden. Dafür sprach sich heute eine qualifizierte Mehrheit im  zuständigen EU-Ausschuss in Brüssel aus, darunter auch die Vertreter Österreichs. In Gewächshäusern bleiben die Wirkstoffe indes erlaubt.

Der Streit um den Einsatz von Neonicotinoiden zog sich über Jahre. Vor mehr als drei Jahren wurde die Anwendung bereits vorübergehend verboten. Erst im Februar hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die umstrittenen drei Wirkstoffe als „Risiko für Wild- und Honigbienen“ bezeichnet.

Indessen fürchten viele Ackerbauern, dass sich das auf Qualität und Ertrag ihrer Ernte vor allem im Rüben- und Rapsanbau auswirken könnte. Manche besonders pessimistische Landwirte sehen darin sogar ein langfristiges Aus für den Zuckerrübenanbau in der Alpenrepublik.