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Pferdehalter drängen auf Lösung bei Gewerbeordnung

Aktuell ist die notwendige Änderung der Gewerbeordnung für das Einstellen von Reittieren vordringlich, machte die Landwirtschaftskammer Oberösterreich aufmerksam. In der Praxis gibt es viele landwirtschaftliche Betriebe, die ihr Haupteinkommen über das Pferdeeinstellen erwirtschaften. Laut geltender Rechtsordnung wären diese Höfe Gewerbebetriebe mit weitreichenden Konsequenzen, wie beispielsweise einer ungeklärten Rechtssituation im Bereich der Flächenwidmung und Betriebsanlagengenehmigung. Die Vertreter der Pferdezucht in Österreich fordern daher eine Regelung, die ausschließlich auf der Flächenbindung der Pferdehaltung beruht.

„Nur Betriebe, die über keine oder zu wenig landwirtschaftliche Fläche für die Pferdehaltung verfügen, wären demnach als Gewerbebetriebe einzustufen. Ein erster Schritt ist mit dem Entwurf der neuen Gewerbeordnung getan. Die vorerst im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss beschlossene Novelle sieht eine Obergrenze von zwei Pferden pro ha und 25 Pferden pro Betrieb vor. Die Landwirtschaftskammer drängt darauf, dass diese Regelung nun in den nächsten Tagen auch tatsächlich vom Nationalrat beschlossen wird, auch wenn wir uns eine höhere Obergrenze gewünscht hätten“, erläuterte Franz Reisecker, der Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.

Bereits im Jahr 2014 war die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung anstatt der pauschalierten Besteuerung des „Einstellens (und Vermietens) von Reittieren“ vorgesehen. Diese Regelung konnte abgefedert und mit einer Vorsteuerpauschale praktikabel gestaltet werden. „Für viele Pferdebesitzer hätte das neue System bedeutet, dass sie sich die Kosten für das Einstellen der Pferde nicht mehr hätten leisten können. Die Landwirtschaftskammer hat sich massiv dafür eingesetzt, diese Mehrbelastung für die Pferdebesitzer abzuwenden. Durch die Einführung einer Vorsteuerpauschale von 24 Euro pro Pferd und Monat für die am Einstellbetrieb anfallenden Kosten ist dies gelungen“, betonte Reisecker.