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Erste Auszahlung für Milchreduktionsbeihilfe

Im Rahmen des zweiten EU-Hilfspaketes wurden Marktanpassungsmaßnahmen für Milcherzeuger wie die EU-Milchreduktionsmaßnahme mit der ersten Auszahlung Ende März sowie die Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe beschlossen. Letztere wird in Österreich mit 5,86 Mio. Euro zur Verlängerung beziehungsweise Ausweitung der EU-Milchreduktionsmaßnahme verwendet und bis Ende Juni ausbezahlt.

Die erste Auszahlung im Rahmen der Milchreduktionsmaßnahmen erfolgte am 30. März 2017. Eine Beihilfe erhalten jene Milchbauern, die ihre Liefermenge zwischen Oktober und Dezember 2016 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 verringert und dafür einen Antrag gestellt haben. Die Beihilfe von rund 1,9 Mio. Euro wird an knapp 3.100 Landwirte ausbezahlt. Davon sind rund 130 Antragsteller Almmilcherzeuger, die ihre Unterstützung aus dem Topf der Außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe beziehen.

Beantragt wurde im Herbst eine geplante Reduktionsmenge von rund 26.500 t für das vierte Quartal 2016, die tatsächliche Reduktionsmenge belief sich jedoch auf 20.500 t. Durch die Anwendung der Staffelung und jene Antragsteller, die überliefert hatten, beläuft sich die beihilfenfähige Milchmenge auf 14.700 t.

Die Berechnung der einzelbetrieblichen Beihilfe erfolgte anhand der in der EU-Verordnung festgelegten Staffelung. Das bedeutet, dass bei erheblicher Unterschreitung der tatsächlichen Reduktionsmenge im Vergleich zur beantragten und genehmigten Menge ein Kürzungsfaktor von 0,8 oder 0,5 auf die Höhe der Beihilfe angewendet wird. Wurde die genehmigte Reduktionsmenge nicht einmal zu mindestens 20% tatsächlich erreicht oder gar nicht reduziert (oder sogar erhöht), kann keine Beihilfe gewährt werden.

Im angegebenen Zeitraum wurde die Milchanlieferung um 1,6% gedrosselt.

Die Bescheide zu den Abrechnungen wurden am 30. März versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung eingebracht werden.