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Gefahrlose Geflügelpest im Bezirk Braunau festgestellt

Im Bezirk Braunau wurde am 9. Oktober 2024 ein Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1)
bestätigt. Es handelt es sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 150 Hühnern sowie einigen Gänsen und Enten im Bezirk Braunau. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende
Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt
es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben
wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.
„Auch wenn die Geflügelpest immer wieder festgestellt wird – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar
und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont OÖ-Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain.

Geflügelpest tritt immer wieder eher saisonal auf, so wurden in der aktuellen Saison die ersten Fälle von
hochpathogener Influenza HPAI mit dem Subtyp H5N1 im Bezirk Neusiedl am See am 19. September
2024 bei Wildvögeln sowie im Bezirk Braunau in einer kleinen Privathaltung am 2. Oktober 2024
festgestellt. Europaweit steigt derzeit wieder das Risiko von Ausbrüchen bei Wildvögeln und damit auch des
Krankheitseintrages in Geflügelbetriebe sowie private Geflügelhaltungen.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe