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Hundert Mio. € mehr für Bauernpensionen

In der heutigen Sitzung des Nationalrats wird die Anpassung der Pensionen für  2025 debattiert. Die gesetzliche Erhöhung soll 4,6 Prozent betragen. Für bäuerliche Pensionisten ist damit eine Erhöhung im Ausmaß von insgesamt 100 Mio. Euro vorgesehen. Bauernbund-Präsident Georg Strasser betont: „Die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft ist geistig und körperlich fordernd. Wer sein ganzes Leben lang hart gearbeitet hat, der hat ein Recht auf ein Altern in Würde und ohne finanzielle Sorgen. Mit der Erhöhung bäuerlicher Pensionen um 4,6 Prozent werden wir der Inflation gerecht und entsprechen den Leistungen unserer bäuerlichen Pensionisten mit einer echten Wertschätzung.“

Während kleine Pensionen überproportional ansteigen, soll ein Deckel von knapp 279 € für Bezieherinnen und Bezieher besonders hoher Pensionen eingezogen werden. Das entspricht 4,6 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 €. „Damit stellen wir sicher, dass die Pensionserhöhung zielgerichtet dort gestützt wird, wo ein besonderer Bedarf vorherrscht“, stellt Strasser klar.

Bereits im Juli 2024 wurde beschlossen, dass sogenannte UV-Renten werden nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen werden. Das betrifft Betriebsrente, Versehrtengeld sowie Integritätsabgeltung, also Mittel, die aus Unfällen oder Erkrankungen entstehende Kosten, abdecken sollen. Damit entfällt im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eine durchschnittliche Belastung von 289 Euro. Das umfasst auch die Abfindung von Versehrtenrenten sowie die Abfindung oder Abfertigung von Betriebsrenten.

„Das Ende der Kürzung der Ausgleichszulage um den Betrag der UV-Rente ist eine wichtige Entlastung für davon betroffene Pensionisten. Faktisch erhöhen wir damit die Mindestpension für Unfallrentenbezieher. Insgesamt bringt diese Gesetzesänderung den bäuerlichen Versicherten in unserem Land rund fünf Millionen Euro pro Jahr zusätzlich. Das steht ihnen auch zu – schließlich haben sie ein Leben lang hart gearbeitet“, so Strasser abschließend.