Pferdeeinstellbetriebe steuerlich entlastet
Die Pferdewirtschaft ist ein wichtiger Wirtschafts-, Sozial- sowie Tourismus- und Freizeitfaktor in Österreich. Pferdehaltung, Pferdezucht und Reiterei haben für die heimische Landwirtschaft große Bedeutung und sind ein wichtiges Standbein für bäuerliche Familienbetriebe.
Um die Pferdeeinstellbetriebe zu entlasten, haben die LK-Niederösterreich, der Verband der NÖ Pferdezüchter und „Die Ländlichen Reiter und Fahrer in Niederösterreich“ eine Aktualisierung der Vorsteuerpauschale gefordert. Auf Initiative der LK Niederösterreich wurden Anfang des Jahres 2024 gemeinsam mit der LK Österreich die Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen und konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Die erhöhte Vorsteuerpauschale von 31 Euro je eingestelltem Pferd und Monat gilt ab dem 2. Quartal 2024.
„Die Pferdehaltung in Österreich ist ein wesentlicher Wirtschafts- und Sozialfaktor. Gerade in schwierigen Zeiten ist die Einstellpferdehaltung eine Chance für unsere heimischen bäuerlichen Familienbetriebe. Aber um diese Chance auch optimal nutzen zu können, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen“, ist Andrea Wagner, Vizepräsidentin der LK Niederösterreich, überzeugt und sagt weiter: „Diese Anpassung der Vorsteuerpauschale noch knapp vor der Sommerpause konnte wohl nur durch die einzigartige Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Zucht und den Ländlichen Reitern und Fahrern in Niederösterreich erreicht werden. Auch die Landwirtschaftskammer Österreich war bei den Verhandlungen mit im Boot. Wenn wir beispielsweise davon ausgehen, dass für jedes in Österreich eingestellte Pferd die Möglichkeit des pauschalen Vorsteuerabzugs in Anspruch genommen wird, so bedeutet die Erhöhung der Vorsteuerpauschale um 4 Euro eine Entlastung der heimischen Pferdeeinstellbetriebe in der Höhe von jährlich über 3 Millionen Euro.“
Die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung gilt rückwirkend ab 1. April 2024. Eine weitere Änderung ist neben der Erhöhung des pauschalen Vorsteuerabzugs auf 31 Euro pro Einstellpferd und Monat auch die Anhebung der Umsatzgrenze nach § 1a PferdePauschV von 400.000 Euro auf 600.000 Euro.